Der Begriff Vest bezeichnete im Mittelalter ein Gericht (Gogericht) mit dem dazugehörigen Gerichtsbezirk. Von seinem Ursprung her bedeutet das Wort "Vest" oder "Fest" so viel wie "rechtmäßig" oder "gesetzlich".
Beispiele für Veste sind
Von diesen ist nur noch letzteres im Sprachgebrauch erhalten geblieben, obwohl es 1816 durch den Kreis Recklinghausen ersetzt wurde.