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Der Begriff Verweser kommt von althochdeutsch fuerwesan und bedeutet jemandes Stelle vertreten.

Verweser wurden in der Geschichte als Regenten, die das Amt eines monarchischen Staatsoberhauptes provisorisch ausfüllten, eingesetzt.

Im kirchlichen Bereich werden für nicht mehr genutzte Klöster oder andere Einrichtungen Verweser bestellt, die sich um die weitere Entwicklung/Abwicklung des jeweiligen Objektes zu kümmern zu haben. Im Schweizerischen steht ein Verweser für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist.

Siehe auch: Reichsverweser, Pfarrverweser, Bistumsverweser

Rechtsgeschichte

 

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