Unter Verweis oder Verweisung versteht man:
- in der Literatur
- einen Hinweis im Text, der auf eine andere Textstelle (Querverweis) bzw. eine Fuß- oder Endnote oder eine Quelle aufmerksam macht;
- einen Eintrag in Glossaren und Verzeichnissen, der das Auffinden bestimmter Stellen oder Passagen im Bezugstext ermöglicht;
- dabei ist ein Kreuzverweis eine Referenz zwischen zwei gültigen Einträgen, die jeweils auf den anderen Partner verweist (a->b und b->a);
- einen lexikalischen (etwa in Nachschlagewerken) oder bibliothekarischen Eintrag (bspw. im Register eines Kataloges) mit zwei Möglichkeiten:
- als Verweis, der von einer nicht zu verwendenden Benennung auf die gültige Benennung verweist;
- als Siehe-auch-Verweis, der ähnliche Begriffe, Ober- und Unterbegriffe aufführt und hierarchisiert;
- in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsvorschrift oder Rechtsordnung, im letzteren Fall auch Renvoi (frz. "Weiterverweisung") genannt;
- in einem Hypertext
- einen automatischen Querverweis, siehe Hyperlink;
- einen automatischen Rückverweis, siehe Backlink;
- die Verweisung als Sanktion im Sinne einer Ordnungs- und Erziehungsmaßnahme, so etwa