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Der Begriff Verweildauer (oder Aufenthaltsdauer) wird im Gesundheitswesen gebraucht. Er gibt die Zeit an, die ein Patient in einem Krankenhaus stationär behandelt wird.

Gezählt wird die Anwesenheit um 24 h. Bsp.: Aufnahme Montag, Entlassung Freitag, Verweildauer 4 Tage.

Die Verweildauer kann man als Durchschnittswert für ganze Länder, für Fachabteilungen und für bestimmte Diagnosen angeben.

Deutschland


In Deutschland betrug die durchschnittliche Verweildauer 2003 8,9 Tage, während sie im EU-Durchschnitt 6,1 Tage beträgt. Eine weitere Senkung der Verweildauer in Deutschland ist zu erwarten.

In Deutschland hatte die Verweildauer eine erhebliche finanzielle Bedeutung, weil über sie und einen mit der Krankenkasse pro Krankenhaus ausgehandelten Pflegesatz, die Bezahlung für stationäre Patienten der (gesetzlichen) Krankenkasse erfolgte. Diese Systematik sollte durch das im März 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Abrechnungssystems nach Fallpauschalen für die Krankenhausleistungen geändert werden.

Die Definition der Verweildauer gemäß § 1 Abs. 6 Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV) ist: Maßgeblich ... ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag..."

Siehe auch: Diagnosis Related Groups

Gesundheitswesen | Krankenversicherung | Krankenhaus

Length of stay

 

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