Die Verwaltungstransparenz oder Transparenz der öffentlichen Verwaltung hat sich als Begriff noch nicht etabliert, rückt aber immer mehr Bürgern, Ämtern, Politikern und Wissenschaftlern ins Bewusstsein. Gemeint ist, dass die Bürger Einblick und Durchblick in Entscheidungen und Vorgänge der Verwaltung erhalten. Angesprochen sind dabei zwei Ebenen:
Grob gegliedert, lassen sich theoretisch vier Stufen der Transparenz öffentlicher Verwaltung unterscheiden, die sich ergänzen und überlappen können, dabei jedoch einen zunehmenden Grad an Transparenz beschreiben:
Die Diskussion um Verwaltungstransparenz krankt an der einseitigen Ausrichtung auf die Ebene des Bürgerservices. Verwaltungstransparenz ist jedoch besser als politischer Faktor, nämlich als demokratisches Recht zu verstehen. Im Zuge der Volkssouveränität (Grundgesetz, Art. 20) "beauftragen" die Bürger ihre drei Gewalten (Gewaltenteilung), darunter auf indirektem Weg die Exekutive, welche sich aus Regierung und Verwaltung zusammensetzt. Folglich sollten dem Volk als "Auftraggeber" Kontrollrechte zukommen, die über den individuellen Verfahrensschutz hinausgehen.
Dem Internet kommt in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines zum Teil technisch geeigneten Hilfsmittels zu, jedoch kann es über die erste Stufe der Verwaltungstransparenz nur hinausgehen, wenn es intelligent eingesetzt und mit einem kompetenten Back-Office-Bereich unterfüttert wird. Die meisten Kommunen scheinen anzunehmen, mit einem Internetauftritt hätten sie bereits ausreichend Transparenz hergestellt.
Öffentliche Verwaltung | Informationsfreiheit | Verwaltungswissenschaft
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