Verwaltungskultur bezeichnet Wahrnehmungs-, Deutungs- und Verhaltensmuster von öffentlich Bediensteten (inkl. leitenden Beamten). Dabei kann eine verwaltungsinterne Perspektive (untereinander, gegenüber neuen Mitarbeitern etc.) und eine verwaltungsexterne Sichtweise (gegenüber Politikern, Bürgern, Medien etc.) unterschieden werden.
Kultur besteht aus dem Zusammenspiel von Werten, Normen, Denkhaltungen und psychischen Phänomenen, welche die Bediensteten teilen und damit ihrem Handeln zugrundelegen. Für deutsche Verwaltungen maßgeblich sind hierbei u.a. die im Grundgesetz fixierten Prinzipien des Berufsbeamtentums. Gleichwohl ist - das zeigen Erkenntnisse aus der Anthropologie - Kultur immer organisationsspezifisch geprägt.
Ansatzpunkte für Modifikationen von Verwaltungskultur liegen in erster Linie in langfristigen, partizipativen Organisations- und Personalentwicklungsprozessen, bei denen regelmäßig auch ein Verwaltungsleitbild erarbeitet wird. Sinnvoll ist hierbei in aller Regel auch verwaltungsexterne Unterstützung, um die problematische Selbstreferenzialität von Verwaltungskultur zu überwinden.
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