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Die Verwaltung ist eine Organisation mit dem Auftrag des Verwaltens (Administration). Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex, der das zeitnahe, aufgabenbezogene Erfassen, Betreuen, Leiten, Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht. In diesem Sinne betreiben alle bürokratisch strukturierten (Groß-)Betriebe in Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur Verwaltungen.

Soziologisches


Der kulturelle Stil einer Verwaltung hängt von ihrer Spitze und im weiteren Sinne von ihrer Gesellschaft ab. So hatten und haben die Höfe von Monarchien (wenn es Erbmonarchien sind) oft Erbämter, setzen kirchliche Verwaltungen oft die Priesterweihe voraus, war der Eintritt in die Verwaltung des klassischen China nur nach schwierigen (auch literarischen und kalligraphischen) Prüfungen möglich, schufen die Verwaltung der Aufklärung (z. B. in Frankreich, Württemberg, Bayern, Preußen) einen eigenen Stil der "rationalen" Verwaltung, Diktaturen Verwaltungen mit weit gehenden Kontrollaufgaben ("Kaderverwaltung") zum Machterhalt und gefügigem Personal, und zeitgenössische Weltfirmen tendieren oft zu dem nicht unähnlicher Personalpolitik (Stäbe bestehen dann aus Yes Men).

Fachverwaltungen - etwa eines Krankenhauses oder das Inspektorensystem einer Gutsverwaltung - setzen stets auch speziell geschultes Personal (Sachbearbeiter) voraus.

Siehe auch: Verwaltungsreform, Verwaltungsethik, Verwaltungstransparenz, Organisationssoziologie sowie soziologische Autoren wie Max Weber, Niklas Luhmann, Bálint Balla u. v. m.

Öffentliche Verwaltung


Die öffentliche Verwaltung ist Teil der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Jede Tätigkeit des Staates oder anderer Träger öffentlicher Gewalt, die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzuordnen ist, fällt in den Bereich der Exekutive. Im engeren Sinne wird unter öffentlicher Verwaltung jedes administrative Handeln (Verwaltungshandeln) verstanden, das dem Vollzug von Vorschriften dient. Deshalb ist die Regierungstätigkeit (Regierungsgewalt) nicht Teil der Verwaltung im engeren Sinn.

Öffentliche Verwaltung ist eine Tätigkeit zur Planung und Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Vollzug der Entscheidungen der demokratischen Willensbildung durch Parteien, Wahlen, Parlamente und Regierungen. Verwaltung ist ein unerlässlicher Bestandteil der gewaltenteiligen Organisation des modernen Verfassungsstaates (Konstitutionalismus). Die Verwaltung ist im Rechtsstaat in ihrer Tätigkeit an Recht und Gesetz gebunden. Hauptproblem für erfolgreiches Verwaltungshandeln ist die Vielzahl an Zielen, die Verwaltungsshandeln gleichzeitig erfüllen soll. Verwaltung sieht sich einer Reihe von Dilemmata gegenüber, wie etwa dem von geforderter Beteiligungsoffenheit und Effizienz, die nicht durch die Verwaltung, sondern nur durch politische Entscheidungen bearbeitbar sind.

(Grundstücks)-Verwaltung


Die Vorschriften für eine Hausverwaltung werden durch den oder die Eigentümer, den Gesetzgeber und anderen Vertragspartnern (Hausmeister, Müllabfuhr, Wartungsunternehmen usw.) vorgegeben.

Datenverwaltung


Die Datenverwaltung (engl. data management) hat insbesonders bei Einsatz von Mikroprozessoren und Microcontrollern außerordentlich komplexe Aufgaben und entscheidenden Einfluss auf ihre Leistung bei der Datenverarbeitung.

Literatur


  • Bogumil/Jann: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft. Wiesbaden, 2005. ISBN 3-531-14415-4
  • Renate Mayntz: Soziologie der öffentlichen Verwaltung, 4. Aufl., 1997. ISBN 3-8252-0765-X
  • Gunnar Folke Schuppert: Verwaltungswissenschaft, Baden-Baden, 2000. ISBN 3-7890-6763-6

Weblinks


Verwaltung | Herrschaftssoziologie | Verwaltungswissenschaft

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