Vertretungsmacht ist die Fähigkeit, an Stelle eines anderen rechtlich aufzutreten, insbesondere rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des anderen mit der Wirkung abzugeben oder entgegenzunehmen, dass die ausgelösten Rechtsfolgen den anderen treffen.
Abzugrenzen ist die Vertretungsmacht mit der Vertretungsbefugnis. Nicht jeder, der die Macht hat, im Namen eines andern rechtsgeschäftlich tätig zu werden, ist dazu auch befugt. Die Vertretungsmacht reicht oft weiter als die Befugnis, diese ausüben zu dürfen.
Beispiele für Vertretungsmacht ohne Vertretungsbefugnis:
Siehe auch: Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Prokura
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"Vertretungsmacht".
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