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Der Ausdruck Versuch bezeichnet:

  • allgemein eine zielgerichtete Handlung, die nicht zu Ende geführt wird oder ihr Ziel - zunächst - verfehlt.
  • in der wissenschaftlichen Betätigung die Durchführung eines Experiments.
  • in der Rechtswissenschaft eine nicht zu Ende geführte Straftat, siehe Versuch (Rechtswissenschaft)
  • im Leistungssport eine Aktion , um eine gesetzte Leistungsmarke zu erreichen oder zu übertreffen.
  • in der Sportart Rugby eine Art, Punkte zu erzielen.

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