Der Ausdruck Versuch bezeichnet:
- allgemein eine zielgerichtete Handlung, die nicht zu Ende geführt wird oder ihr Ziel - zunächst - verfehlt.
- in der wissenschaftlichen Betätigung die Durchführung eines Experiments.
- in der Rechtswissenschaft eine nicht zu Ende geführte Straftat, siehe Versuch (Rechtswissenschaft)
- im Leistungssport eine Aktion , um eine gesetzte Leistungsmarke zu erreichen oder zu übertreffen.
- in der Sportart Rugby eine Art, Punkte zu erzielen.
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