Krankenhäuser in Deutschland werden nach den folgenden Versorgungsstufen gegliedert:
I. Grundversorgung
Ein Krankenhaus der Grundversorgung verfügt entweder über die Fachrichtung
Innere Medizin oder
Chirurgie. Bei Bedarf sind auch beide möglich. Es zählen keine Unterabteilungen der einzelnen Fachrichtungen.
II. Regelversorgung
Krankenhäuser mit Regelversorgung umfassen mindestens die Fachrichtungen
Innere Medizin und
Chirurgie, bei Bedarf auch die Fachrichtungen
Gynäkologie und
Geburtshilfe,
HNO,
Augenheilkunde und in besonderen Einzelfällen auch
Urologie und
Orthopädie. Unterabteilungen innerhalb einzelner Fachrichtungen werden, wie auch bei Krankenhäusern der Grundversorgung, nicht mitgewertet.
III. Schwerpunktversorgung
Zusätzlich zu den Fachrichtungen der Regelversorgung können Krankenhäuser dieser Versorgungsstufe über die Fachrichtungen
Pädiatrie,
Neurologie und
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie verfügen.
IV. Maximalversorgung
Krankenhäuser dieser Versorgungsstufe gehen mit ihrem Leistungsangebot wesentlich über das der anderen Versorgungsstufen hinaus. Sie sollen die entsprechenden hoch differenzierten medizinisch-technischen Einrichtungen, zum Beispiel auch medizinische Großgeräte wie ein
Computertomograph, vorhalten.
Beispiele sind die ca. 35 Universitätskliniken/Uniklinika und die 9 Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken (BG-Krankenhäuser)
(Diese Einteilung spiegelt die Einteilung nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKRG) wider. In anderen Bundesländern ähneln sich die Einteilungen.)
Siehe auch
Krankenhaus