article

Krankenhäuser in Deutschland werden nach den folgenden Versorgungsstufen gegliedert:

I. Grundversorgung


Ein Krankenhaus der Grundversorgung verfügt entweder über die Fachrichtung Innere Medizin oder Chirurgie. Bei Bedarf sind auch beide möglich. Es zählen keine Unterabteilungen der einzelnen Fachrichtungen.

II. Regelversorgung


Krankenhäuser mit Regelversorgung umfassen mindestens die Fachrichtungen Innere Medizin und Chirurgie, bei Bedarf auch die Fachrichtungen Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Augenheilkunde und in besonderen Einzelfällen auch Urologie und Orthopädie. Unterabteilungen innerhalb einzelner Fachrichtungen werden, wie auch bei Krankenhäusern der Grundversorgung, nicht mitgewertet.

III. Schwerpunktversorgung


Zusätzlich zu den Fachrichtungen der Regelversorgung können Krankenhäuser dieser Versorgungsstufe über die Fachrichtungen Pädiatrie, Neurologie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie verfügen.

IV. Maximalversorgung


Krankenhäuser dieser Versorgungsstufe gehen mit ihrem Leistungsangebot wesentlich über das der anderen Versorgungsstufen hinaus. Sie sollen die entsprechenden hoch differenzierten medizinisch-technischen Einrichtungen, zum Beispiel auch medizinische Großgeräte wie ein Computertomograph, vorhalten.

Beispiele sind die ca. 35 Universitätskliniken/Uniklinika und die 9 Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken (BG-Krankenhäuser)

(Diese Einteilung spiegelt die Einteilung nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKRG) wider. In anderen Bundesländern ähneln sich die Einteilungen.)

Siehe auch


Krankenhaus

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Versorgungsstufe".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld