Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer. Hierbei werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen besteuert.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Beiträge zu den gesetzlichen und privaten
Lebens- und
Kranken-, zur gesetzlichen
Arbeitslosenversicherung, zur
Rückversicherung sowie zur
Kleinen Viehversicherung (Versicherungssumme bis € 4.000). Weiterhin ausgenommen sind alle Beiträge und Prämien aus allen Versicherungsverträgen, sofern diese mit ausländischen Botschaften oder deren Angehörigen einschließlich Konsularvertreter geschlossen sind, sofern es sich um Ausländer handelt.
Erhebung
Die Versicherungsteuer ist eine
Bundessteuer, welche durch die Länder erhoben wird. Die Steuer wird von den
Versicherungsunternehmen für den Versicherungsnehmer abgeführt. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist das Jahresentgelt (Beitrag oder Prämie). Die Ausnahme bildet die Hagelversicherung, hier nach der Versicherungssumme.
Steuersätze
| Versicherungsart
| Versicherungsentgelt
| Versicherungssumme
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| Allgemeiner Steuersatz
| 16%
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| Feuer- und FBU-Versicherung
| 11%
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| Gebäudeversicherung, sofern Feuer mitversichert ist
| 14,75%
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| Hausratversicherung, sofern Feuer mitversichert ist
| 15%
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| Hagelversicherung
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| 0,2‰
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| Seeschiffskaskoversicherung
| 2%
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| Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
| 3,2%
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Die Einnahmen des Bundes aus der Versicherungsteuer betrugen im Jahr 2005 € 8,75 Mrd.
Zeitliche Entwicklung des Regelsteuersatzes
Von 1937 bis 1988 betrug der Regelsteuersatz 5 % des Versicherungsentgelts.
Am 1. Januar 1989 wurde der Regelsatz auf 7 % angehoben. Im Rahmen des
Solidaritätsgesetzes wurde der Regelsatz zum 1. Juli 1991 auf 10 % angehoben. Weitere Erhöhungen folgten am 1. Juli 1993 auf 12 % und mit Wirkung ab 1. Januar 1995 auf 15 %. Mit dem Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung (2001) als Folge des Terroranschlages auf das
World Trade Center wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2002 die Anhebung des Regelsteuersatzes auf 16 % beschlossen. Zusammen mit der Mehrwertsteuer soll auch die Versicherungssteuer zum 1.1.2007 auf 19% angehoben werden.
Rechtsgrundlage
Siehe
Versicherungsteuergesetz.
Siehe auch
Steuern und Abgaben | Versicherungswesen