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Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde: Begründung: Trotz Umschreibeversuch unbefriedigend, zu viel Ungenaues. Zu wenig Struktur-- Juegoe 06:16, 14. Mär 2006 (CET)


Während der Schulzeit wird man nach jedem (außer dem letzten) Schuljahr in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt.

Falls jedoch das letzte Zeugnis überdurchschnittlich schlecht ausgefallen ist, kann die Zeugniskonferenz auch nach festgelegten Regeln beschließen, den betreffenden Schüler nicht zu versetzen, so dass dieser die Klassenstufe wiederholen muss; man spricht hier vom "Sitzenbleiben" oder einer "Ehrenrunde". Um sitzen zu bleiben benötigt man in Vorrückungsfächern mindestens zwei mal Note 5 oder einmal Note 6. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit Noten auszugleichen um das Sitzenbleiben mit dem damit verbundenen Zeitverlust zu vermeiden.

Auf der anderen Seite können besonders begabte Schüler auch eine Klassenstufe überspringen, also nach einem Schuljahr gleich zwei Klassenstufen aufrücken. Die Regelungen zur Versetzung sind in jedem (Bundes-)Land unterschiedlich, es lassen sich aber doch Gemeinsamkeiten erkennen: Man unterteilt dabei die Fächer in Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen) und Nebenfächer (Biologie, Physik, Chemie, Musik, Kunst, Sport, Geographie, etc.). In der gymnasialen Oberstufe wird zwischen Leistungskurs und Grundkurs differenziert. Die Hauptfächer und Leistungskurse haben entsprechend höhere Priorität. Können die Defizite in diesen Fächern nicht mehr durch bessere Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen, wird die Versetzung versagt. Es besteht oft die Möglichkeit einer Nachprüfung.

Wer innerhalb einer Schulstufe zwei Mal nicht versetzt wird, muss in der Regel die Schulform verlassen und eine niedere Schulform besuchen.(Abschulung)

In der Gesamtschule wird in der Sekundarstufe - mit Ausnahme der Klassenstufen 9 - grundsätzlich versetzt.

Alternative Schulen lehnen z.T. diese Form der Aussonderung ab.

Siehe auch: Blauer Brief

Leistung (Pädagogik)

 

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