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Verrat ist ein besonders schwerer Vertrauensbruch, der die angenommene Loyalität verletzt. Eine Person, die einen Verrat begangen hat, wird als Verräter bezeichnet.

Im Einzelfall können Geheimnisse an andere Nutznießer verraten werden, oder generell kann eine Person oder Gruppe im Stich gelassen werden (vgl. die Desertion beim Militär).

Recht


Deutschland

Strafrechtlich gibt es in Deutschland die Tatbestände des Hochverrats und des Landesverrats, bei Anwälten gegenüber ihren Klienten auch den Parteienverrat.

Ein Unterfall ist der Geheimnisverrat.

Österreich

Strafrechtlich gibt es in Österreich die Tatbestände des Hochverrats (§ 242 StGB) und des Landesverrats (§ 252 bis 258 StGB).

Redensarten / Sprichwörter


berühmte Verräter


Siehe auch


Weblinks


Ethische Handlung

Betrayal

 

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