Verrat ist ein besonders schwerer Vertrauensbruch, der die angenommene Loyalität verletzt. Eine Person, die einen Verrat begangen hat, wird als Verräter bezeichnet.
Im Einzelfall können Geheimnisse an andere Nutznießer verraten werden, oder generell kann eine Person oder Gruppe im Stich gelassen werden (vgl. die Desertion beim Militär).
Recht
Deutschland
Strafrechtlich gibt es in Deutschland die Tatbestände des
Hochverrats und des
Landesverrats, bei
Anwälten gegenüber ihren
Klienten auch den
Parteienverrat.
Ein Unterfall ist der Geheimnisverrat.
Österreich
Strafrechtlich gibt es in Österreich die Tatbestände des
Hochverrats (§ 242 StGB) und des
Landesverrats (§ 252 bis 258 StGB).
Redensarten / Sprichwörter
berühmte Verräter
Siehe auch
Weblinks
Ethische Handlung
Betrayal