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Der dänische Sprachwissenschafler Karl Verner formulierte im Jahre 1875 folgendes nach ihm benannte Gesetz:

Die im Germanischen durch die erste Lautverschiebung entstandenen stimmlosen Frikative („Reibelaute“) f, th (þ), ch (χ) und chw (χw/ƕ) sowie das alte, aus dem Indogermanischen ererbte s wurden neben Vokalen, Nasalen und Liquiden („in stimmhafter Umgebung“) zu den stimmhaften Frikativen b’ (ƀ), d’ (đ), g’ (ǥ), g’u (ǥw) und z, es sei denn, die Wortbetonung lag im Indogermanischen auf der unmittelbar vorangehenden Silbe.

Das Verner’sche Gesetz erklärt damit eine Reihe von Ausnahmen von Grimms Gesetz, also von der ersten Lautverschiebung.

Es spielte eine große Rolle bei der Bestätigung neugrammatischer Regularitätsprinzipien.

Datierung


Traditionelle Sichtweise

Nach traditioneller Lehrmeinung - auch nach der Überzeugung von Karl Verner selbst - folgten die mit dem Vernerschen Gesetz beschriebenen Veränderungen der ersten Lautverschiebung (= Grimmsches Gesetz). Fest steht, dass das Vernersche Gesetz die alten, indogermanischen Betonungsverhältnisse voraussetzt. Seine Geltung muss also vor dem Aufkommen der germanischen Initialbetonung (Betonung auf der Stammsilbe) gelegen haben. Diese wiederum habe dann relativ bald zur Schwächung von Nachsilben und Nebentonsilben geführt und damit zum zügigen Verfall der morphologischen Systeme, der sich in den germanischen Einzelsprachen seit Beginn ihrer Überlieferung vielfach beobachten lässt.

Die traditionell - und in vielen Lehrbüchern bis heute - angenommene Reihenfolge war also: 1. Grimms Gesetz/erste Lautverschiebung; sie markiert die Entstehung des Germanischen 2. Verners Gesetz 3. Aufkommen der Initialbetonung 4. Schwächung der unbetonten Silben 5. Verfall/Umbau der morphologischen Systeme (Flexionssysteme)

Neue Überlegungen zur Datierung

Die traditionell angenommene Reihenfolge wurde in den letzten Jahren (seit ca. 1998) mit folgenden beiden Hauptargumenten zunehmend in Frage gestellt: (1.) Mehrere Linguisten wiesen darauf hin, dass das Vernersche Gesetz durchaus auch vor der ersten Lautverschiebung gegolten haben kann. Zumindest gibt es für die traditionell angenommene umgekehrte Reihenfolge keine positiven Belege, und es wäre jedenfalls ein Fehlschluss, mit der Reihenfolge der Entdeckung dieser beiden Lautgesetze im 19. Jahrhundert die Reihenfolge ihrer Geltung zu begründen. (2.) Die Entdeckung starker Argumente für die Datierung des Grimmschen Gesetzes erst auf das (ausgehende) 1. Jh. v. Chr. (vgl. Germanen). Insbesondere der Stammesname "Kimbern" und der alte Name des Flusses Waal deuten auf den Wandel von anlautendem k zu h erst kurz vor der Zeitenwende hin. Umgekehrt gilt das bisherige Hauptargument für die Frühdatierung dieses Wandels auf die Mitte des 1. Jahrtausends v. Chr. - nämlich die Veränderung des griechischen Wortes kannabis in germanisch hanf-- als nicht mehr tragfähig und zumindest keineswegs zwingend.

Die Spätdatierung des Grimmschen Gesetzes auf das späte 1. Jahrhundert v. Chr. wiederum setzt - bei Geltung der o.g. traditionellen Reihenfolge - eine enorm schnelle Veränderung des späten Gemeingermanisch um die Zeitenwende voraus: Binnen weniger Jahrzehnte müssten die ersten drei der oben genannten fünf tiefgreifenden Veränderungen in schneller Folge vollzogen worden sein. Nur so wäre zu erklären, dass sämtliche germanische Sprachen diese Veränderungen aufweisen, obwohl sich die germanische Spracheinheit im Osten bereits um Christi Geburt durch die Ablösung des Ostgermanischen aufzulösen begann. Ein so rapider Sprachwandel erscheint jedoch weniger plausibel. Er hätte - pointiert gesagt - die Folge gehabt, dass der Enkel den eigenen Großvater kaum mehr verstanden hätte.

Vor diesem Hintergrund gewinnt neuerdings die These, das Vernersche Gesetz könne - womöglich lange - vor dem Grimmschen Gesetz gegolten haben, an Zustimmung. Dann wäre folgende Reihenfolge anzunehmen: 1. Verners Gesetz (erste mögliche Abgrenzung Indogermanisch/Germansich) 2. Aufkommen der Initialbetonung (zweite mögliche Abgrenzung zum Indogermanisch/Germanisch) 3. Grimms Gesetz/erste Lautverschiebung im späten 1. Jh. v. Chr. (sie markiert demnach nicht die Entstehung des Germanischen) 4. Schwächung der unbetonten Silben (im Deutschen erst im 10. Jahrhundert n. Chr.), schließlich bald danach, wenn nicht gleichzeitig 5. Verfall/Umbau der Flexionssysteme

Im Deutschen markieren die Schritte 4. und 5. übrigens den Übergang vom Althochdeutschen zum Mittelhochdeutschen.

Folgen der Frühdatierung des Vernerschen Gesetzes

Der Einwand, in dieser hypothetischen Reihenfolge sei der zeitliche Abstand zwischen dem Aufkommen der Initialbetonung und den Schritten vier und fünf zu groß, wird durch den Befund des Isländischen und Walserdeutschen widerlegt. In diesen germanischen Idiomen existieren bis heute - über 2000 Jahre nach dem Einsetzen der Initialbetonung - vokalische Nebentonsilben und archaische Flexionsysteme mit Postdetermination, wie sie historisch etwa im Althochdeutschen, Altenglischen und Gotischen belegt sind. Der Schluss lautet (in etwas unwissenschaftlicher Formulierung): Wenn Initialbetonung und solche morphologische Systeme nachweislich 2000 Jahre lang miteinander kompatibel waren, können sie auch 3000 Jahre lang miteinander kompatibel gewesen sein.

Mit dieser Relativchronologie stellt sich der Wandel des späten Gemeingermanisch im 1. Jh. v. Chr. weniger dramatisch dar. Es ist damit auch verständlich, warum sämtliche germanische Sprachen die Veränderungen 1. bis 3. vollständig vollzogen haben. Angesichts der Ablösung der Ostgermanen von der Gesamtheit der Germanen bereits im 2. oder 1. Jahrhundert vor Christus ist diese Gemeinsamkeit bei der heute überwiegend angenommenen Spätdatierung von Grimms Gesetz nämlich kaum zu erklären. Selbst mit der neuen Relativchronologie ist die Durchführung von Grimms Gesetz in sämtlichen germanischen Sprachen nicht ganz einfach zu erklären. Naheliegend und angesichts des empirischen Befundes sehr plausibel erscheint die Ausbreitung der ersten Lautverschiebung innerhalb des germanischen Sprachgebietes von Ost nach West im ausgehenden 1. Jahrtausend v. Chr.: Die Waal, deren lautlich erst spät verschobener antiker Name für diese Spätdatierung ein wichtiger Beleg ist, liegt im äußersten Westen des damaligen germanischen Sprachgebietes.

in jedem Falle markiert Grimms Gesetz dann keineswegs mehr den Beginn des Germanischen, sondern im Gegenteil eine der letzten, von allen germanischen Sprachen gemeinsam vollzogenen Veränderungen. Das bislang als Protogermanisch oder Gemeingermanisch bezeichnete Idiom wäre dann genauer als spätestes Gemeingermanisch zu bezeichnen. Die von den Germanen in der späten Bronzezeit oder Eisenzeit gesprochene Sprache wiederum hätte dann ein weitaus archaischeres Gepräge und gliche weit mehr als traditionell angenommen ihrem indoeuropäischen Vorläufer.

Siehe auch: Grammatischer Wechsel

Historische Linguistik

Verners lov | Verner's law | Leyes de Grimm y Verner | Loi de Verner | Lei de Verner | ヴェルナーの法則 | 베르너의 법칙 | Wet van Verner | Закон Вернера | Verners lag

 

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