Das Wort Vermögen ist ein Synonym für Fähigkeit, Können oder Potenzial: Vermögen hat, wer etwas zu tun vermag.
In der Fachsprache der Volkswirtschaftslehre steht das Wort für die Gesamtheit materieller Güter im Eigentum eines Menschen oder einer Körperschaft: Vermögen hat, wer über Güter verfügt. Typische Arten von Vermögen im volkswirtschaftlichen Sinn sind zum Beispiel Bargeld, Immobilien, Aktien oder Patente. Das Gegenteil von Vermögen im weiteren Sinn ist Unvermögen, das Gegenteil von Vermögen im engeren Sinn ist Vermögenslosigkeit. Vermögen im engeren Sinn wird unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen. Vermögensgegenstände werden häufig nach steigender Liquidität geordnet, und zwar anhand der Geschwindigkeit, mit der sie in Geld umgewandelt werden können.
In der Umgangssprache wird das Wort hauptsächlich im Zusammenhang mit beachtlichem oder zumindest größerem Besitz verwendet: Ein Mensch „hat Vermögen“ oder „ist vermögend“, wenn er als wohlhabend oder zumindest sozial abgesichtert gesehen werden kann. Sagt man über einen Menschen, dass er „kein Vermögen“ hat oder „nicht vermögend“ ist, so meint man damit entsprechend nicht, dass er gar nichts, sondern lediglich, dass er nicht besonders viel besitzt.
In der VGR ist das Volksvermögen definiert als die Summe aller Reinvermögen.
Siehe Hauptartikel Vermögen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Dabei versteht man in den finanziellen Vermögensbilanzen unter Bruttogeldvermögen die Summe aller Forderungen. Zieht man vom Bruttogeldvermögen die Summe aller Verbindlichkeiten (Passiva) ab, erhält man das Nettogeldvermögen.
In finanziellen Vermögensbilanzen werden den Forderungen die Verbindlichkeiten gegenübergestellt, der Saldo ist das Nettogeldvermögen. Diese finanziellen Vermögensbilanzen werden von der Deutschen Bundesbank aufgestellt und veröffentlicht.
Die Vermögensgüter bestehen aus den produzierten und nichtproduzierten Vermögensgütern.
Die produzierten Vermögensgüter bestehen aus den Anlagegütern (Anlagevermögen) und den Vorräten und den Wertsachen.
Die nichtproduzierten Vermögensgüter bestehen aus den nichtproduzierten Sachvermögen wie Grund und Boden, Bodenschätze, Freie Tier- und Pflanzenbestände und Wasserreserven sowie aus den immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern wie Patente, Nutzungsrechte, aktivierte Firmenwerte und sonstige immaterielle nichtproduzierte Vermögenswerte.
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