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Das deutsche Verkehrszentralregister ist eine beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Kartei, in der seit dem 2. Januar 1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis festgehalten werden, also alle Bußgeldbescheide und Strafurteile in Verkehrssachen. Es wurde aufgrund eines Beschlusses des Bundestages vom 11. Oktober 1956 eingeführt.

Mit dieser Verkehrssünderkartei soll hohen Unfallzahlen dadurch vorgebeugt werden, dass bei jedem erheblichen Verkehrsverstoß eines Kraftfahrers Punkte gesammelt und addiert werden. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach einer sehr umfangreichen Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), in der gleichsam noch einmal die in Betracht kommenden Verkehrsstraftaten und die im Bußgeldkatalog erfassten Taten gespiegelt werden, soweit es sich nicht lediglich um Verstöße aus dem Verwarnungsgeldbereich handelt. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes sind bei Ordnungswidrigkeiten bis zu 4 Punkte, bei Straftaten bis zu 7 Punkte vorgesehen. Verwarnungsgeldverstöße (derzeit unter 40 Euro) werden in der Kartei nicht erfasst.

Beim Erreichen von 8 Punkten wird der Betroffene deutlich ermahnt (kostenpflichtig); bei 14 Punkten wird eine verkehrspsychologische Beratung angeordnet. Bei 18 und mehr Punkten verliert der Fahrer seine Fahrerlaubnis und benötigt zur Wiedererlangung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) mit positiver Bewertung.

Durch erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar Kraftfahrer (ASK) kann man seine Punktzahl reduzieren.

Die Eintragungen werden nach einer gewissen Zeitdauer automatisch gelöscht, wobei die Frist ab dem letzten Eintrag zu laufen beginnt. Das bedeutet, falls kurz vor dem Ende der Löschungsfrist ein neuer Eintrag hinzukommt, werden beide Einträge erst nach der Löschungsfrist des zweiten Eintrages gelöscht. Die Frist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre, bei Straftaten, die mit Alkohol oder Drogen in Zusammenhang stehen, zehn Jahre und bei allen anderen Straftaten fünf Jahre.

Informationen darüber, welche Fahrerlaubnis eine Person hat, finden sich im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER).

Fahrerlaubnisrecht

 

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