Ein Verkehrsverbund ist ein rechtlicher und organisatorischer Zusammenschluss von Gebietskörperschaften, in Deutschland also Landkreisen oder Kreisfreien Städten sowie den Verkehrsunternehmen einer Region zur gemeinsamen und abgestimmten Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Ziele sind
Dem Verkehrsverbund als Organisationseinheit können von den beteiligten Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen weitere Aufgaben z.B. im Bereich Planung, Koordinierung und Service übertragen werden.
Die unter "Aufgabenträger" geschilderte gesetzliche Regelung hatte mit der jetzigen Ausgestaltung eine inzwischen fast flächendeckende Einrichtung von Verkehrsverbünden in Deutschland zur Folge sowie eine noch stärkere Ausrichtung der Verbundgrenzen an Landes- und Kreisgrenzen (während der älteste Verkehrsverbund, der Hamburger Verkehrsverbund, sich bis dahin primär an den Liniennetzen der beteiligten Verkehrsunternehmen ausrichtete und mit Ausnahme der Regionalzüge stets komplette Linien einbezog).
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. So wurde in einigen Ländern für den Schienenpersonennahverkehr eine mittlere Ebene eingefügt in Form von Zweckverbänden, denen die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV übertragen wurde.
Die Aufgabenträger delegieren oft mehr oder weniger Aufgaben auf die
Im Regelfall ist ein Verkehrsverbund auch ein Zweckverband für den SPNV. Details sind auch in den jeweiligen Ländergesetzen geregelt (z.B. in Nordrhein-Westfalen dem ÖPNV-Gesetz).
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