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Verkehrsträger sind

  • organisatorische Einheiten eines Gemeinwesens, welche für die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen verantwortlich sind. Im Normalfall liegt das Interesse an der Erstellung von Verkehrsdienstleistungen bei den einzelnen Verkehrsunternehmen. Für Leistungen der Grundversorgung im Rahmen der Sicherstellung der Mobilität im Gemeinwesen, deren wirtschaftliche Zweckmäßigkeit teilweise nicht gegeben ist, kann der Staat als Verantwortungsträger für die Erbringung von Basisdiensten im Interesse des Gemeinwesens im Rahmen der Daseinsvorsorge auftreten.
  • synonyme Bezeichnung für Verkehrszweig

 

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