Der Begriff Verkehrsdienst kann verschiedene Bedeutung haben. Allgemein sind alle Haupt- Hilfs- bzw. Nebendienste im Verkehrswesen gemeint, beispielsweise die klassischen Transportdienste, Instandsetzungsdienste, verkehrsvorbereitende und -nachbereitende Dienste (Umschlag, Lagerung), verkehrsbegleitende/ koordinierende Dienste (Makler, Reiseveranstalter, Spedition).
- Bereich in einem Verkehrsunternehmen, dem die eigentliche Verkehrsabwicklung obliegt (Vorbereitung, Durchführung und Beendigung des Verkehrsprozesses). So gibt/gab es bei Eisenbahnunternehmen u. a. den Bereich Betriebs- und Verkehrsdienst (neben den Bereichen Maschinenwirtschaft, Wagenwirtschaft, Bahnanlagen, Sicherungs-, Fernmelde- und Prozessautomatisierung).
Spezielle Verkehrsdienste im Straßenverkehr
Verkehrsdienste gibt es bei der
Polizei (diese führen etliche Dienste durch, die mit dem Thema Verkehr zu tun haben: Geschwindigkeitsmessungen, Lenkzeitenkontrolle, Ladungssicherheit, Verkehrserziehung, Aufnahme und Verfolgung von Verkehrsunfällen und etliche andere Tätigkeiten) und bei privaten Trägern und Vereinen, wie zum Beispiel dem Verkehrsdienst Rhein-Main e.V., der Kraftfahrer Unfallhilfe e.V. oder dem Verkehrsdienst Nord e.V. Diese Vereine haben es sich zum Ziel gemacht, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Dies geschieht durch die sogenannte
Autobahnnothilfe. Hierbei werden Bereitschaftsdienste entlang verschiedener Autobahnen und Autobahnabschnitten geleistet um bei
Unfällen,
Staus und Gefahrenstellen rasch Absicherungsmaßnahmen durchzuführen.
Der Begriff Verkehrsdienst klingt seriöser als Unfallhelfer oder Unfallhilfsdienst / Unfallhilsverein. Der Bundesverband Verkehrsdienst e.V. fungiert hierbei als Dachverband. In ihm sind etliche regional tätige Verkehrsdienste zusammengeschlossen.
Siehe auch
Weblinks
Straßenverkehr | Sonstiges (Verkehr)