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Verkehrsübungsplatz bezeichnet ein Gelände, auf welchem Fahranfänger relativ risikofrei gegen eine geringe Gebühr das Fahren mit einem Auto erlernen können, ohne dass zwingend ein Fahrlehrer anwesend sein muss. Einzige Voraussetzungen sind ein Beifahrer mit gültigem Autoführerschein sowie ein verkehrssicheres und versichertes Auto. Der Fahrzeuginhaber haftet für Unfälle auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes. Auf Verkehrsübungsplätzen gilt die normale StVO. Höchstgeschwindigkeit ist meist 30 km/h.

Weblinks


http://www.fahrschule.de/Verkehrsuebungsplaetze.html - Liste der Verkehrsübungsplätze in Deutschland

http://www.fahrschule.de/Verkehrsuebungsplatz.html - eine weitere Liste

Straßenverkehr

 

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