Der Begriff Verkehr beschreibt
a) Prozesse bzw. Vorgänge der Interaktion zwischen verschiedenen sozialen Akteuren, ist sozial der Umgang zwischen Menschen (z.B. er verkehrt in besseren Kreisen).
Im weiteren Sinne gehören dazu auch:
b) die Ortsveränderung von irgendwelchen Objekten in einem definierten System,
c) einen Prozess zur meist zielgerichteten oder zweckbestimmten Bewegung von Personen, Gütern oder Nachrichten/Daten in einem örtlich, zeitlich oder sachlich definierten Raum, i.d.R. unter Zuhilfenahme von Verkehrsmitteln, Verkehrsinfrastruktur bzw. Verkehrswegen (vgl. Verkehrswesen). Für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs sorgen umfangreiche und detaillierte Regeln (Verkehrsrecht, Protokolle). Eine - wenn auch nicht in allen Aspekten ausreichende - quantitative Beschreibung des Verkehrs erfolgt durch die Verkehrsleistung, gemessen in Personenkilometern (Personenbeförderung) oder Tonnenkilometern (Gütertransport). Die wissenschaftliche Behandlung aller Aspekte der Ortsveränderungsprozesse von Personen, Gütern und Nachrichten obliegt den Verkehrswissenschaften.
d) Umgangssprachliche Kurzfassung für den Fachbegriff Verkehrswesen.
Ursprünglich (in vorindustrieller Zeit) meint der Begriff „dass etwas verkehrt (ist)“, sich also irgendetwas (herum-)bewegt. Zunächst hatte der Begriff keine der heute üblichen Implikationen. Später wurde der Begriff im Zusammenhang mit Handel und Wandel (sic!) verwendet, so dass der moderne Begriff „Verkehr“ sich anfangs auf den Geld- und Warenverkehr bezogen zu haben scheint. Mit diesem Begriff erfasste man also alle in einer Wirtschaft auftretenden Bewegungen von Geld und Gütern. Dabei war es in jener Zeit im Prinzip unerheblich, ob die Umsetzung mit einem Pferdefuhrwerk oder zu Fuß stattfand, denn eine wirtschaftliche oder technische Differenzierung der Verkehrsmittel gab es noch nicht. In diesem Sinne werden heute noch einige Begriffe verwendet: Zahlungsverkehr, Warenverkehr u.ä.
Im Verlaufe des 19. Jahrhunderts setzte die wirtschaftliche und technische Differenzierung der Verkehrsmittel ein. Dabei wurden verschiedene Verkehrsmittel entsprechend ihrer typischen Merkmale in Gruppen zu Verkehrszweigen zusammengefasst, wie z.B. die Eisenbahn (= Menge aller Verkehrssysteme und deren Komponenten, deren Merkmal die Spurführung der Schienenfahrzeuge im Rad-Schiene-System, das Fahren im Raumabstand usw. ist.) Diese Verkehrssysteme unter dem Oberbegriff „Eisenbahn“ zusammengefasst, wurden natürlich auch unter makroökonomischen Gesichtspunkten analysiert. Dabei Stand – wie vorher in der Betrachtung der ganzen Volkswirtschaft – die Bewegung aller Einheiten in diesem abgegrenzten Verkehrssystem im Interesse. Die Menge aller dieser Bewegungen nannte man dann „Eisenbahnverkehr“. Analog entstanden die Begriffe Straßenverkehr, Luftverkehr, Wasserverkehr, Nachrichtenverkehr oder Postverkehr. Im Englischen wird diese Bedeutung des Begriffes „Verkehr“ mit „traffic“ gebraucht.
Findet der Ortsveränderungsprozess statt, um das räumliche Dasein von Personen und Gütern durch ein Verkehrsmittel zu verändern, so spricht man vom Transportprozess bzw. vom Transportwesen.
Verkehrsmenge, Verkehrsweite (Transportweite), Verkehrsarbeit, Verkehrszeit, Verkehrsleistung, Verkehrsstromstärke (Flussintensität), Verkehrsquellstärke bzw. -quellintensität (Zuflussintensität), Verkehrssenkstärke bzw. -senkintensität (Abflussintensität), Verkehrsdurchsatz, Verkehrsgeschwindigkeit. Diese Kenngrößen sind wichtig für die quantitative Bewertung von Verkehrsprozessen und für die Verkehrsmodellierung (z. B. in der Verkehrswirtschaft, Verkehrsökonometrie, Verkehrsplanung, Verkehrsphysik und in der Verkehrsbetriebstechnologie).
Verkehr entsteht als Folge räumlicher Trennung sozialer Aktivitäten wie Wohnen, Arbeiten, sich Bilden und sich Erholen. Er schafft Voraussetzungen für eine hohe Mobilität des Menschen, für Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, für Entstehung von Industriestandorten, sowie Spezialisierung von Produktionen. Somit dient der Verkehr der Raumüberwindung und wird als ein Grundbedürfnis des Menschen angesehen.
Die Aufstellung für Regeln sowie die Überwachung von deren Einhaltung obliegt den Verkehrsministerien des Bundes und der Länder, den Verkehrsreferaten der Landkreise und Kommunen, sowie der Polizei, bzw. spezieller Einrichtungen (z.B. Flugsicherung, Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Wasserschutzpolizei, Datenschutzbeauftragte/r).
Die Verkehrspolitik trifft die Entscheidung über die Gestaltung des Verkehrs und den Bau und Ausbau von Verkehrsanlagen.
Eine Verkehrsart ist die Form des Verkehrs i.S.d. Transports von Gütern oder Personen.
Es existieren die Verkehrsarten
Der Individualverkehr umfasst den motoriserten Individualverkehr (MIV) mit Kraftfahrzeugen und den nicht motorisierten Individualverkehr (NMIV): Radverkehr und Fussverkehr (Langsamverkehr LV)
Öffentlicher Verkehr (öV) ist die Verkehrsart, die der allgemeinen Bevölkerung zum urbanen, regionalen bzw. überregionalen Verkehr dient: Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV (Bus, Bahnen und Straßenbahn) und öffentlicher Personenfernverkehr.
Durchgangsverkehr ist der Verkehr, der durch ein bestimmtes Gebiet fließt, ohne dass der Verkehr Ziel oder Quelle in diesem Gebiet hat.
Zielverkehr ist der Verkehr, der ein bestimmtes Ziel in einem Stadtteil ansteuert.
Quellverkehr ist der Verkehr, der in einem Stadtteil seinen Ursprung hat
Binnenverkehr ist der Verkehr, der nur in einem bestimmten Stadtteil stattfindet.
Nahverkehr ist regionaler Verkehr im Nahbereich.
Fernverkehr überregionaler und internationaler Verkehr.
Je nach Definitionsebene unterscheidet man:
In der Informationstechnologie werden Daten ausgetauscht das erfolgt über:
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