article

Vergehen bezeichnet eine minderschwere Straftat, die mit einer geringen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist. Wann von einem Vergehen gesprochen wird, ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich.

Situation in Deutschland


Nach dem deutschen Strafrecht sind Vergehen Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht sind ( vgl. § 12 Abs. 2 StGB). Alle anderen Straftaten sind Verbrechen

Besonderheiten: Die Strafbarkeit des Versuchs eines Vergehens (z. B. versuchte Körperverletzung) muss explizit im Gesetz genannt werden (hier: § 223 Abs. 2 StGB).

Vergehen werden grundsätzlich vor dem Einzelrichter des Amtsgerichtes angeklagt. Liegt der erwartete Strafrahmen zwischen zwei und vier Jahren Freiheitsstrafe (vgl. Strafbann), so ist das Schöffengericht am Amtsgericht zuständig. Liegt der Strafrahmen höher oder liegt eine besondere Bedeutung in dem Fall, so ist die große Strafkammer des Landgerichts zuständig. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Vergehen sind nicht gleichzusetzen mit "Übertretungen". Diese sind durch das Einführungsgesetz zum StGB von 1974 abgeschafft (und in Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten umgewandelt) worden.

Begriffsbedeutung im Diziplinarrecht

Disziplinarrechtlich ist ein Dienstvergehen ein schwerer Verstoß gegen Dienstvorschriften eines Beamten.

Situation in der Schweiz


Gemäss Art. 9 StGB sind Vergehen die mit Gefängnis als Höchststrafe bedrohten Handlungen. Dabei kommt es auf die Strafandrohung an, nicht auf die im konkreten Fall ausgesprochene Strafe. Die Gefängnisstrafe dauert gemäss Art. 36 StGB wenigstens 3 Tage und höchstens 3 Jahre, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt. Somit stellt das Vergehen die Zwischenstufe zwischen Verbrechen und Übertretung dar. Der Versuch ist bei Verbrechen und Vergehen immer strafbar (Art. 21 und 22 StGB).

Revisionen

  • Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich bis zum in Kraft treten der gesamtschweizerischen Strafprozessordnung nach kantonalem Recht. Sie soll etwa im Jahr 2010 in Kraft treten.
  • Der Allgemeine Teil (AT) des Strafgesetzbuches befindet sich zur Zeit in Revision. Nach dem neuen AT sind Vergehen Straftaten, welche mit einer Höchststrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Der neue AT wird voraussichtlich Anfang 2007 In Kraft treten.

Siehe auch


Allgemeine Strafrechtslehre

misdemeanor délit

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Vergehen".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld