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Mit Verfassungswirklichkeit werden in der Rechts- und Politikwissenschaft die realen Gegebenheiten innerhalb eines politischen Systems bezeichnet. Diese deskriptive Sicht ist von der durch die Verfassung normativ vorgegebenen politischen Ordnung zu unterscheiden, weil die formale Rolle der Akteure in einem Staat stark von ihrem realen Verhalten, ihren Rechten und ihrem Einfluss abweichen kann.

Ein Beispiel ist Großbritannien. Formal stehen dem Staatsoberhaupt, also der Königin, alle staatlichen Rechte zu. Real ist das Parlament (Unterhaus) und der Premierminister das Machtzentrum im Staat.

Ein weiters Beispiel: Formaljuristisch ist die Rolle der Parteien in Deutschland schwächer als in der realen politischen Praxis. Abgeordnete sind nach dem Grundgesetz in Deutschland "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen", trotzdem nehmen deren Parteien starken Einfluss auf ihr Abstimmungsverhalten (Fraktionsdisziplin).

Politischer Begriff | Politisches System

 

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