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May constitution pre20th cent book cover.jpg Die Verfassung vom 3. Mai der Republik beider Nationen genannten Polnisch-Litauischen Union wurde am 3. Mai 1791 im Warschauer Königsschloss vom Sejm verabschiedet. Sie gilt als erste moderne Verfassung Europas, als zweite überhaupt nach der Verfassung der USA. Der 3. Mai ist Polens Nationalfeiertag.

Vorgeschichte


Die Polnisch-Litauische Union hatte im 17. Jahrhundert nach mehreren militärischen Niederlagen (Aufstand in der Ukraine unter Chmelnyzkyj ab 1648 mit anschließendem Russisch-Polnischen Krieg 1654–1667, beendet durch den Vertrag von Andrusowo sowie Schwedisch-Polnischer Krieg 1655–1660) seine Vormachtstellung in Ostmitteleuropa eingebüßt – diese war in der Folge an Russland unter den Romanow (in Osteuropa) und an Brandenburg-Preußen unter den Hohenzollern (in Mitteleuropa) übergegangen. Die Wahlmonarchie Polen-Litauen wurde zunehmend ein „Spielball“ unterschiedlicher Interessen sowohl von Außen wie auch im Innern und verfiel langsam der Dekadenz, Agonie und politischer Anarchie. Die Zeichen des allgemeinen Verfalls äußerten sich durch die dauerhafte Blockade des Parlaments mittels des Liberum Veto, der Bildung von adligen, legalen Konföderationen gegen die Interessen des Staates und des Königs, wenn die Magnaten ihre Rechte durch den König beschnitten sahen.

Vorsichtige Reformbemühungen von Stanislaus II. August, der 1764 nach dem Tod Augusts III. zum König gewählt worden war, führten zur Intervention Russlands, der sich Stanislaus II. August beugte, wogegen sich die Konföderation von Bar, ein Streitbund oppositioneller Adliger sowohl gegen den König als auch gegen Russland, formte. Deren militärische Niederlage mündete 1772 in der ersten Teilung Polens. Diese Ereignisse führten im geschrumpften Staat letztlich zu einer Stärkung des Reformlagers um Hugo Kołłątaj, Stanisław Staszic und Ignacy Potocki, so dass ernsthafte innere Reformen möglich wurden, die in der Ausarbeitung und Verabschiedung der Verfassung von 1791 gipfelte.

Die Verfassung und ihre Folgen


Uchwalenie Konstytucji 3 Maja.jpg Die Bürgerschaft erhielt die gleichen Rechte wie der Adel, eine demokratisch gewählte Volksversammlung sollte eine Regierung berufen, der König sollte im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie rein repräsentative Funktionen übernehmen (etwa so wie heutzutage in Spanien). Der „heilige römisch-katholische Glaube“ wurde zur „Nationalreligion“ erklärt bei gleichzeitiger Garantie der Religionsfreiheit für andere Bekenntnisse.

Die Verfassung vom 3. Mai wurde von den Nachbarländern Polens, nicht zuletzt wegen der zeitgleichen Vorgänge in Frankreich, als eine Bedrohung für deren absolutistische Herrschaftsform gesehen und nach der Konföderation von Targowica und der Intervention Russlands unter Katharina II. und Preußens unter Friedrich Wilhelm II., 1793 im Rahmen der zweiten der drei Teilungen Polens außer Kraft gesetzt.

Siehe auch


Weblinks


Verfassung | Polnische Geschichte

Constitution of May 3, 1791 | Constitution polonaise du 3 mai 1791 | Konstytucja 3 maja | Constituição polonesa de 3 de maio de 1791 | Ustava tretjega maja

 

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