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Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika ist das oberste Gesetz der Vereinigten Staaten.

Sie wurde von zwölf ehemaligen britischen Kolonien entworfen, die am Verfassungskonvent in Philadelphia teilnahmen. Rhode Island, die 13. Kolonie, hatte keine Delegation entsandt. Sie trat am 4. März 1789 in Kraft und hat als Modell für viele spätere Staatsverfassungen gedient. Die neue Verfassung löste die vorher bestehenden „Artikel der Konföderation“ ab.

Der vollständige Text der Verfassung kann in WikiSource gefunden werden: de:Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika / Constitution of the United States of America

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Gründungsdokumente
der Vereinigten Staaten
Unabhängigkeitserklärung der USA (1776)
Konföderationsartikel (1777)
Verfassung der Vereinigten Staaten (1787)
Bill of Rights (1789)

Geschichte


Während des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges bildeten die dreizehn Kolonien zuerst unter den Konföderationsartikeln 1781 einen losen Staatenbund mit einer schwachen Zentralregierung, die nur aus einer ständigen Versammlung namens Kontinentalkongress bestand. Der Kongress konnte keine Steuern erheben und war bei der Ausführung seiner Beschlüsse von den einzelnen Staaten abhängig, da ihm selbst weder eine ausführende noch rechtssprechende Gewalt zur Seite stand. Ferner hatte er keinen Einfluss auf Steuergesetze und Einfuhrzölle zwischen den Staaten. Die Artikel konnten nur mit der Zustimmung aller Mitgliedsstaaten geändert werden. Die Staaten maßen der zentralen Regierung nur eine geringe Bedeutung zu und entsandten oft erst gar keine Abgeordneten, so dass der Kongress für lange Zeiträume beschlussunfähig blieb.

Bereits fünf Jahre später, im September 1786 trafen sich Vertreter aus fünf Staaten in der Annapolis Convention, um nötige Artikeländerungen zur Verbesserung insbesondere des zwischenstaatlichen Handels zu besprechen. Sie beschlossen, eine Versammlung von Vertretern aller Mitgliedsstaaten in Philadelphia einzuberufen, in der Verfassungsänderungen erarbeitet werden konnten. Der Kontinentalkongress unterstützte diesen Plan formell am 21. Februar 1787. Alle Staaten außer Rhode Island akzeptierten die Einladung und entsandten Delegierte zur Philadelphia Convention im Mai 1787.

Obwohl der Kongressbeschluss nur Verfassungsänderungen vorsah, entschlossen sich die 55 Delegierten dazu, eine neue Verfassung auszuarbeiten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu tagen. Die Delegierten wurden daraufhin von verschiedenen Seiten kritisiert, damit ihr Mandat überschritten zu haben und außerhalb des Rechts zu agieren. Als Antwort erschienen die Federalist Papers, die als Argumente zur Verteidigung der neuen Bestimmungen dienen sollten und bis heute als Standard-Kommentare zur Verfassung gelten. Im Hinblick auf die Unbeliebtheit der Konföderationsartikel entschied sich der Kontinentalkongress aber, die neue Verfassung den Staaten trotzdem zur Ratifikation vorzulegen.

Am 17. September 1787 beendete die Versammlung mit einer Rede Benjamin Franklins ihre Arbeit. In seiner Ansprache bemerkte er, dass auch der endgültige Entwurf nicht ganz zufriedenstellend sei, man aber nie Perfektion erreichen würde. Er unterstützte die neue Verfassung und bat auch alle Kritiker, sie anzunehmen. Die Verfassung trat am 4. März 1789 nach einigen heftigen Debatten während des Ratifikationsprozesses in den einzelnen Staaten in Kraft.

Eine authentische Kopie des ursprünglichen Verfassungsentwurfs steht im Nationalarchiv der Vereinigten Staaten in Washington (D.C.).

Die US-Verfassung


Die Verfassung versteht sich selbst als „höchstes Recht im Land“. Die Gerichte haben diesen Satz so interpretiert, dass Gesetze, die von den jeweiligen Bundesstaaten oder dem Kongress verabschiedet wurden, als verfassungswidrig gelten und wirkungslos sind, falls sie sich im Widerspruch mit der Bundesverfassung finden. Dies gilt auch für die Verfassungen der Bundesstaaten. Entscheidungen des Supreme Court of the United States über die letzten zwei Jahrzehnte haben diese Lehre der Verfassungsvorherrschaft wiederholt gefestigt.

Endgültige politische und regierende Macht liegt nach der Verfassung beim amerikanischen Volk, das dieses Grundgesetz mittels Amendment jederzeit ändern oder im Extremfall durch eine neue ersetzen kann. Diese Macht wird natürlich nicht direkt ausgeübt. Stattdessen werden die alltäglichen Aufgaben des Regierens an gewählte oder ernannte Beamte delegiert. Einige dieser Posten, aber bei weitem nicht die Mehrheit, sind in der Verfassung direkt vorgesehen.

Die Macht dieser Beamten ist begrenzt. Ihre offiziellen Handlungen müssen mit der Verfassung übereinstimmen und dürfen auch nicht anderes geltendes Recht brechen. Gewählte Vertreter können nur so lange bestehen, wie sie in regelmäßigen Intervallen wiedergewählt werden. Ernannte Beamte dienen gewöhnlich so lange, wie die Person oder das Organ es wünscht, das sie ernannt hat. Die einzigen Ausnahmen sind die Höchsten Richter des Supreme Court und die Bundesrichter, die vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf Lebenszeit ernannt werden. Auf diese Weise sollen sie von politischen Erwartungen und Einfluss geschützt sein.

Prinzipien des Regierungssystems


Auch wenn sich die Verfassung in vielerlei Weise seit ihrer Annahme geändert hat, die fundamentalen Prinzipien sind heute die gleichen wie 1789.

Es gibt drei Säulen im Regierungssystem (Exekutive, Legislative, und Judikative), die getrennt und unterschiedlich agieren. Die Macht einer Säule wird dabei immer durch die Macht der beiden anderen ausgeglichen und kontrolliert. Damit dient jede Säule als ein Hindernis für etwaige Auswüchse der anderen – gemäß dem Prinzip der checks and balances.

Jeder ist gleich vor dem Recht und hat ebenwertig Anspruch auf seinen Schutz. Alle Bundesstaaten sind gleich und keiner kann offiziell von der Bundesregierung besser behandelt werden als ein anderer. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Beschränkungen müssen sie das Recht der anderen anerkennen und respektieren. Die Regierungssysteme der Bundesstaaten müssen, genauso wie die Bundesebene, eine republikanische Form haben, in der die ultimative Macht dem Volk gehört.

Präambel


Originaltext: de:Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika#Präambel / Constitution of the United States of America#Preamble

Die Präambel der Verfassung besteht aus einem einzigen Satz, der das Dokument und seinen Zweck vorstellt. Die Präambel verleiht selbst keine Macht und verbietet auch keine Handlungen. Sie erklärt nur den Hintergrund und Sinn der Verfassung. Ein Gottesbezug findet sich bewusst nicht, da die Verfassung ein rein säkulares Dokument ist. Die Präambel, insbesondere die ersten drei Wörter („We the people“ – „Wir das Volk“), ist einer der am häufigsten zitierten Abschnitte der Verfassung.

Artikel


Der Rest der Verfassung gliedert sich in sieben Artikel. Die Aufteilung spiegelt im Allgemeinen die Idee der Gewaltenteilung wider.

Artikel I

Orginaltext: de:Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika#Artikel I / Constitution of the United States of America#Article I

Der erste Artikel beschreibt die Legislative, den Kongress, der aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat besteht. Der Artikel legt die Art und Weise der Wahlen und die Qualifikationen der Mitglieder beider Kammern fest. Zusätzlich beschreibt er das Gesetzgebungsverfahren und die Aufgabenbereiche des Kongresses. Schließlich etabliert er die Beschränkungen von Bundes- und bundesstaatlicher Gesetzgebungskraft.

Artikel I ist der längste der sieben Artikel. Verfassungszusätze, die den ersten Artikel verändern wollen, unterliegen einigen wenigen Beschränkungen. Insbesondere durften vor 1808 keine Veränderungen am ersten und vierten Satz des neunten Abschnitts vorgenommen werden, in denen die Sklaverei in Bundesstaaten, die diese wünschen, und der Import von Sklaven erlaubt werden. Außerdem kann der Kongress mittels Verfassungszusatz einem Bundesstaat das Recht der gleichwertigen Vertretung im Senat nur mit dessen Zustimmung entziehen. Dies steht im Kontrast zum Rest der Verfassung, der nach Belieben verändert werden darf. Damit gibt es in der amerikanischen Verfassung ähnlich dem deutschen Grundgesetz einen festen Verfassungskern, welcher jedoch in diesem Fall keine Menschenrechtsklauseln umfasst.

Artikel II

Orginaltext: de:Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika#Artikel II / Constitution of the United States of America#Article II

Der zweite Artikel beschreibt das Amt des Präsidenten (die Exekutive): die Macht des Amtes, Qualifikationen für das passive Wahlrecht und die Art und Weise der Präsidentenwahl. Es legt auch die Aufgabe des Vizepräsident fest, die hauptsächlich darin besteht, das Amt des Präsidenten zu übernehmen, wenn dieser unfähig wird, es selbst auszuüben oder er zurücktritt. Der Vizepräsident hat eine Doppelrolle als Präsident des Senats, kann aber nur im Falle eines Patts seine Stimme abgeben. Artikel II enthält auch die Bestimmungen zum Amtsenthebungsverfahren des Präsidenten und Vizepräsidenten (siehe auch Präsidialsystem).

Artikel III

Orginaltext: de:Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika#Artikel III / Constitution of the United States of America#Article III

Der dritte Artikel beschreibt die Rechtsprechung (die Judikative) und den Supreme Court. Der Artikel verlangt, dass es ein Gericht gibt namens Supreme Court. Der Kongress kann dabei weitere Gerichte aufstellen, deren Entscheidungen aber zum Supreme Court berufen werden können. Artikel 3 legt auch fest, dass alle Strafprozesse mithilfe von Geschworenen durchgeführt werden müssen, was als Verrat gilt und welche Einschränkungen bei dessen Bestrafung zu beachten sind.

Artikel IV

Orginaltext: de:Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika#Artikel IV / Constitution of the United States of America#Article IV

Dieser Artikel regelt die Beziehungen der Einzelstaaten untereinander; etwa die Pflicht zur Anerkennung von Rechtsakten, das Verbot selbstständig Verträge mit anderen Staaten abzuschließen, Auslieferung von Verbrechern, etc.

Artikel V

Orginaltext: de:Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika#Artikel V / Constitution of the United States of America#Article V

Artikel V beschreibt die Prozedur der Verfassungsänderung: Jeweils zwei Drittel beider Häuser des Kongresses müssen zustimmen, danach drei Viertel der Parlamente der Einzelstaaten.

Artikel VI

Orginaltext: de:Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika#Artikel VI / Constitution of the United States of America#Article VI

Artikel VII

Orginaltext: de:Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika#Artikel VII / Constitution of the United States of America#Article VII

Der siebte Artikel beinhaltet die Inkraftsetzung dieser Verfassung durch Vertreter von 12 der 13 Staaten. Nur Rhode Island entsandte keine Vertreter. Neun waren das Minimum zur Ratifizierung.

Möglichkeit der Verfassungsänderung


Die Verfassungsväter verstanden, dass die Verfassung ohne Möglichkeit zur Änderung nicht lange bestehen könnte. Es war abzusehen, dass sich das Land insbesondere in Richtung Westen stark vergrößern würde und sich dabei Umstände ergeben könnten, die zur Zeit der Philadelphia Convention nicht vorhersehbar waren. Allerdings wollten sie auch sicherstellen, dass solche Änderungen nicht zu einfach wären, um undurchdachte oder übereilte Vorschläge zu verhindern. Zum Ausgleich dieser beiden Ziele und auch um etwas Flexibilität zu ermöglichen, wurde die Einstimmigkeit, die in den Konföderationsartikeln vorherrschte, aufgegeben. Die Versammlung verständigte sich auf eine Lösung, die zwei verschiedene Methoden zur Verfassungsänderung vorsah.

Einerseits konnte der Kongress mit Zweidrittelmehrheit beider Kammern Änderungsvorschläge erarbeiten. Andererseits konnten aber die Parlamente von zwei Dritteln der Bundesstaaten den Kongress zur Einberufung eines Verfassungskonvents auffordern. Bis heute entstanden alle Verfassungsänderungen auf Initiative des Kongresses, auch wenn gelegentlich einige bundesstaatlichen Parlamente Beschlüsse für einen Verfassungskonvent fassten. Diese haben bisher nie die nötige Anzahl beteiligter Bundesstaaten erreicht.

Unabhängig davon welche Methode gewählt wird, müssen die Vorschläge von drei Vierteln der Bundesstaaten ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten. Dies kann entweder durch die bundesstaatlichen Parlamente oder durch Volksversammlungen geschehen. Alle Verfassungsänderungen mit Ausnahme des 21. wurden von den Parlamenten ratifiziert.

Im Unterschied zu den Verfassungen vieler anderen Staaten wird der neue Text nicht in den alten Text eingearbeitet, sondern am Ende angehängt. Dies hat sich als Tradition nach der Verabschiedung der Bill of Rights herausgebildet, da diese nur neue Artikel enthielt und keine Änderungen am eigentlich Text notwendig waren. *

Die notwendigen Schritte zur Verfassungsänderung werden von einigen aufgrund der demographischen Entwicklung der Vereinigten Staaten, insbesondere der großen Bevölkerungsunterschiede zwischen den Bundesstaaten, kritisiert. Die Problematik besteht hier darin, dass theoretisch nur 4% der Gesamtbevölkerung in den dreizehn bevölkerungsärmsten Bundesstaaten jede Verfassungsänderung unabhängig ihrer politischen Unterstützung blockieren könnten. Als Gegenargument wird angeführt, dass solch ein Ereignis relativ unwahrscheinlich ist und bisher noch nie zu Stande kam. Eine Lösung ist sowieso nur schwer zu finden, da auch hierzu ein Verfassungsänderung notwendig wäre.

Da Verfassungsänderungen also relativ schwierig sind, haben aus über 11.000 Vorschlägen nur 27 alle Hürden übersprungen. Es hat sich auch bei einigen Politikern eingebürgert, Verfassungsänderung zur Beliebtheitssteigerung bei bestimmten Wählergruppen zu beantragen, ohne dass diese jemals eine Chance hätten, vom Kongress oder den Bundesstaaten angenommen zu werden.

Neben Änderung am Verfassungstext, hat sich die Bedeutung der Verfassung auch aufgrund von Gerichtsurteilen des Supreme Court geändert. Als „Common Law“-Rechtsgebiet sind die Entscheidungen in Präzedenzfällen von gewichtiger Bedeutung, da sie für spätere Entscheidungen bestimmen, wie Gesetzestexte zu interpretieren sind. Kurz nachdem die Verfassung in Kraft trat, befand der Gerichtshof zum Beispiel in Marbury v. Madison, dass ihm die Befugnis zustand, Gesetze des Bundes und der Bundesstaaten auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und notfalls als nichtig zu erklären. Dieses Verständnis der Verfassung erlaubt es dem Gerichtshof auch, in Folge bestimmter Fälle für andere Gerichte bindende Interpretationen der Verfassung aufzustellen. Da solche Fälle immer auch die aktuellen rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten widerspiegeln, ergibt sich damit eine pragmatische Möglichkeit der Verfassungsänderung durch Richterrecht statt Veränderung am eigentlichen Text. Im Laufe der letzten zwei Jahrhunderte haben Gerichtsfälle, die sich mit so unterschiedlichen Themen wie die staatliche Regulierung von Radio und Fernsehen oder den Rechten von Angeklagten in Strafprozessen befassten, wiederholte Veränderungen in der Interpretation desselben Verfassungsabschnitts hervorgerufen, ohne eine formelle Verfassungsänderung zu benötigen.

Vom Kongress verabschiedete Bundesgesetze zur Ausführung der Verfassungsbestimmungen erweitern und verändern die Interpretation der Verfassung ebenso auf subtile Weise. Ähnliches gilt für eine große Anzahl von Verwaltungsverordnungen, die im Bezug zu Verfassungsbestimmungen erlassen werden. Die verfassungsrechtliche Bedeutung solcher Gesetze und Verordnungen wird allerdings schlussendlich von den Gerichten im Rahmen der Bundesrechtssprechung festgelegt.

Verfassungsänderungen


Bisher wurden durch Verfassungsänderung dem ursprünglichen Verfassungstext 27 neue Artikel hinzugefügt. Die ersten zehn sind als Bill of Rights bekannt und wurden gemeinsam verabschiedet. Alle anderen Zusatzartikel wurden einzeln vom Kongress vorgeschlagen und den Bundesstaaten zur Ratifikation vorgelegt.

Bill of Rights (1–10)

Siehe Unterartikel Bill of Rights

Die Artikel der Bill of Rights sind die ersten zehn Zusätze zur Verfassung und wurden zwischen 1789 und 1791 ratifiziert. Sie entstanden als Antwort auf Kritik an der Verfassung, die besonders von einigen Bundesstaaten und bedeutenden historischen Persönlichkeiten wie Thomas Jefferson geäußert wurde. Der Hauptpunkt der Kritik war, dass sich die starke Zentralregierung ohne weitere verfassungsrechtliche Beschränkungen in eine Tyrannei verwandeln könnte. Zwölf Zusatzartikel wurden in einer Verfassungsänderung zusammengefasst und vom ersten Kongress im September 1789 den Bundesstaaten zur Ratifikation unterbreitet. Bis zum Dezember 1791 hatten die ausreichende Anzahl an Bundesstaaten die neuen Artikel ratifiziert, so dass sie seitdem als Teil der Verfassung gelten.

Es wird allgemein anerkannt, dass die Bestimmungen der Bill of Rights nicht für die Regierungen der Bundesstaaten galten sondern nur die Bundesregierung beschränken sollten. Dies ist auch der Fall, wenn die Zusatzartikel nicht direkt auf Teile der Bundesregierung verweisen (wie zum Beispiel beim ersten, trotz welchen einige Bundesstaaten offiziell eine Staatsreligion beschlossen, dies dem Kongress aber verwehrt ist). Dieses Verständnis bestand mindestens bis 1868, als der 14. Zusatzartikel Teil der Verfassung wurde, der insbesondere besagt:

Keiner der Einzelstaaten darf Gesetze erlassen oder durchführen, die die Vorrechte oder Freiheiten von Bürgern der Vereinigten Staaten beschränken, und kein Staat darf irgend jemandem ohne ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz Leben, Freiheit oder Eigentum nehmen oder irgend jemandem innerhalb seines Hoheitsbereiches den gleichen Schutz durch das Gesetz versagen.

Der Oberste Gerichtshof hat das dahingehend interpretiert, dass die meisten Bestimmungen der Bill of Rights seit dieser Verfassungsänderung auch auf die Bundesstaaten zutreffen. Trotzdem bleibt die Abgrenzung von Bundes- und bundesstaatlicher Kompetenz weiterhin ein wunder Punkt und ist ein Thema in vielen Fällen vor dem Gerichtshof.

Die Zusatzartikel der Bill of Rights waren die letzten zehn von zwölf Artikeln, die der Kongress 1789 vorschlug. Der zweite Artikel blieb bis 1992 unratifiziert und ist heute als 27. Zusatzartikel bekannt. Der erste Artikel, welcher theoretisch immer noch ratifiziert werden könnte, befasst sich mit der erneuten Sitzverteilung im Repräsentantenhaus nach jeder Volkszählung. Der letzte Bundesstaat, der diesen Artikel ratifizierte, war Kentucky 1792 im Jahr seines Beitritts zu den Vereinigten Staaten.

Erster Zusatzartikel
Der erste Zusatzartikel enthält die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und das Versammlungs- und Petitionsrecht. Dieser Artikel verbietet auch die Errichtung einer Staatsreligion durch den Kongress und beschützt die individuelle Religionsfreiheit.

Zweiter Zusatzartikel
Die Bedeutung des zweiten Zusatzartikels ist heftig umstritten, da es sich auf das amerikanische Waffenrecht bezieht. Im Gegensatz zu den anderen Zusatzartikeln wurde dieser nur in wenigen Fällen angewendet, so dass dessen Bedeutung nicht eindeutig geklärt ist.

Dritter Zusatzartikel
Der dritte Zusatzartikel verbietet es der Regierung, Soldaten in privatem Wohnraum ohne Zustimmung der Besitzer einzuquartieren. Wie beim dritten Zusatzartikel gibt es auch hier nur wenige Entscheidungen, die diesen Artikel interpretierten, bisher wurde er noch in keinem Fall vor dem Obersten Gerichtshof angewendet.

Vierter Zusartzartikel
Der vierte Zusatzartikel verhindert staatliche Durchsuchungen, Verhaftungen und Beschlagnahmungen ohne richterlichen Befehl oder probable cause, also der berechtigten Annahme, dass eine Straftat begangen wurde. Der Oberste Gerichtshof leitete von diesem und anderen Artikeln in Griswold v. Connecticut ein allgemeines Recht auf die Bewahrung der Privatsphäre ab, das auch ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch beinhaltet.

Fünfter bis achter Zusatzartikel
Die nächsten vier Zusatzartikel regeln das Justizsystem des Bundes. Der fünfte Artikel erlaubt Strafprozesse für Verbrechen nur in Folge einer Anklage (indictment) durch eine Grand Jury, verbietet die Mehrfachanklage für dieselbe Straftat und das Verhängen von Strafen ohne Prozess (due process) und enthält ein Zeugnisverweigerungsrecht für den Beschuldigten. Der sechste Artikel verlangt, dass Strafprozesse in angemessener Geschwindigkeit ablaufen (speedy trial), dass der Beschuldigte das Recht auf ein Geschworenengericht und Rechtsbeistand hat und dass die Zeugen in der Anwesenheit des Beschuldigten vernommen werden. Der siebte Artikel enthält das Recht auf ein Geschworenengericht für Zivilprozesse mit einem Streitwert über *]20. Schließlich verbietet der achte Artikel unverhältmäßige Kautionen und Geldstrafen sowie grausame und ungewöhnliche Bestrafungen. Der Oberste Gerichtshof bestimmte 1966, dass allen Beschuldigten vor der Vernehmung oder Verhaftung ihre im fünften und sechsten Zusatzartikel verbrieften Rechten, die Miranda-Rechte, vorzulesen sind.

Neunter und zehnter Zusatzartikel
Die letzten beiden Artikel der Bill of Rights enthalten allgemeine verfassungsrechtliche Bestimmungen:
  • Der neunte Zusatzartikel bestimmt, dass die aufgelisteten Bürgerrechte nicht als allumfassend interpretiert werden sollen und die Bevölkerung andere, nicht in der Verfassung aufgezählte Rechte hat. Das Recht auf die Wahrung der Privatsphäre wird von vielen als ein solches Recht gesehen. Nur wenige Fälle vor dem Obersten Gerichtshof haben sich auf diesen Artikel bezogen.
  • Der zehnte Zusatzartikel bestimmt, dass die Kompetenzen, die nicht explizit von der Verfassung dem Bund zugewiesen oder den Bundesstaaten entzogen wurden, weiterhin bei den Bundesstaaten und ihrer Bevölkerung liegen.

Weitere Zusatzartikel (11–27)

Die der Bill of Rights folgenden Zusatzartikel beschäftigen sich mit vielen verschiedenen Themen. Die Mehrheit dieser siebzehn Artikel dienten dazu, Bürger- und Grundrechte weiter zu beschützen oder zu erweitern, während sich einige wenige mit dem strukturellen Aufbau der Bundesregierung befassen. Von diesen siebzehn Artikeln sind nur sechzehn aktiv, der 18. Artikel wurde durch den 21. aufgehoben.

  • 11. Zusatzartikel 1795 – beschützt die Bundesstaaten vor Klagen von Bürgern anderer Bundesstaaten
  • 12. Zusatzartikel 1804 – regelt die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten in getrennten Wahlgängen
  • 13. Zusatzartikel 1865 – schafft die Sklaverei ab und erlaubt es dem Kongress, die Abschaffung durchzusetzen
  • 14. Zusatzartikel 1868 – definiert die amerikanische Staatsbürgerschaft, verbietet Bundesstaaten, ihre Bürger Rechte und Privilegien ohne Prozess zu entziehen und enthält den Gleichbehandlungsgrundsatz
  • 15. Zusatzartikel 1870 – verbietet die Einschränkung des aktiven Wahlrechts aufgrund der Rasse, Hautfarbe oder früherem Sklavenstatus
  • 16. Zusatzartikel 1913 – erlaubt die Einziehung einer Einkommenssteuer durch den Bund
  • 17. Zusatzartikel 1913 – bestimmt die Direktwahl der Senatoren
  • 18. Zusatzartikel 1919Alkoholprohibition: verbietet die Produktion und den Verkauf, Transport, Import und Export alkoholischer Getränke
  • 19. Zusatzartikel 1920 – verbietet die Einschränkung das aktiven Wahlrechts aufgrund des Geschlechts
  • 20. Zusatzartikel 1933 – bestimmt Details der Präsidentenwahl und die Nachfolge des Präsidenten
  • 21. Zusatzartikel 1933 – hebt den 18. Zusatzartikel wieder auf und erlaubt es den Bundesstaaten, die Alkoholeinfuhr zu regulieren
  • 22. Zusatzartikel 1951 – begrenzt die Amtszeit des Präsidenten auf zwei Amtsperioden
  • 23. Zusatzartikel 1961 – erlaubt den Einwohnern des Regierungsbezirks, an der Präsidentschaftswahl teilzunehmen
  • 24. Zusatzartikel 1964 – verbietet die Einschränkung des Wahlrechts aufgrund der Nichtbezahlung von bestimmten Steuern
  • 25. Zusatzartikel 1967 – bestimmt die Nachfolge des Vizepräsidenten und die Nachfolge sowie zeitweilige Amtsunfähigkeit des Präsidenten
  • 26. Zusatzartikel 1971 – verbietet die Einschränkung des Wahlrecht aufgrund des Alters für alle, die mindestens 18. Jahre alt sind
  • 27. Zusatzartikel 1992 – begrenzt die Möglichkeit des Kongresses, seine eigenen Diäten zu erhöhen

Unratifizierte Änderungsvorschläge

Seit 1789 wurden dem Kongress über 10.000 Vorschläge zur Verfassungsänderung vorgelegt. In den letzten Jahrzehnten gab es pro Legislaturperiode zwischen 200 und 300 solche Vorschläge. Die meisten überstehen dabei selten die Ausschussarbeit und die wenigsten werden vom Kongress verabschiedet. Einige Male wurde auch die Alternative des Verfassungskonvent versucht, bisher allerdings ohne Erfolg. In zwei Fällen – ein Vorschlag zur Neuregelung der Sitzverteilung 1960 und ein Vorschlag zur Beschränkung der Staatsverschuldung in den 1970ern und 1980ern – fehlten nur zwei Bundesstaaten für die für einen Verfassungskonvent notwendige Mehrheit.

Der 18. Zusatzartikel ist der einzige, der ausdrücklich durch einen anderen (den 21. Zusatzartikel) aufgehoben wurde. Dieser Vorfall galt für viele als ein wichtiges Argument für die relativ komplizierte Art der Verfassungsänderung, um solche kurzlebigen Artikel zu verhindern.

Von den 33 Verfassungsänderungen, die der Kongress den Bundesstaaten zur Ratifikation vorlegte, sind sechs an der Mehrheitsschwelle gescheitert, davon könnten vier theoretisch immer noch angenommen werden. Seit dem 18. Zusatzartikel enthielt jeder Vorschlag außer dem 19. und dem Kinderarbeitsartikel eine ausdrückliche zeitliche Beschränkung für die Ratifikation. Für die folgenden Vorschläge steht die Ratifikation noch aus:

  • Das Congressional Apportionment Amendment, vom ersten Kongress am 25. September 1789 vorgeschlagen, sollte eine Formel für die Bestimmung der Sitzanzahl im Repräsentantenhaus nach jeder Volkszählung festlegen. Dieser Vorschlag enthält keine zeitliche Beschränkung und könnte theoretisch noch angenommen werden. Allerdings ist die beschriebene Formel hinfällig, da sie nur bei einer Bevölkerungszahl von bis zu zehn Millionen funktionierte, eine Zahl, die die Vereinigten Staaten schon vor langer Zeit überschritten haben.
  • Das Titles of Nobility Amendment wurde vom 11. Kongress am 1. Mai 1810 vorgeschlagen und hätte jedem amerikanischen Bürger, der einen ausländischen Ehren- oder Adelstitel annimmt, automatisch die Staatsbürgerschaft entzogen. Einige sind der Meinung, dass dieser Vorschlag eigentlich von genügend Bundesstaaten ratifiziert wurde und nur aufgrund einer Verschwörung nicht als rechtskräftig angesehen wird. Dieser Vorschlag enthält ebenfalls keine zeitliche Beschränkung.
  • Das Corwin Amendment, vom 36. Kongress am 2. März 1861 verabschiedet, hätte es der Bundesregierung verboten, Verfassungsänderungen zum Zwecke der „Einmischung in die oder Abschaffung der internen Institutionen der Bundesstaaten“ vorzuschlagen, was hauptsächlich der Wahrung der Sklaverei dienen sollte. Nur zwei Bundesstaaten (Ohio und Maryland) ratifizierten es vor dem Sezessionskrieg, eine dritte Ratifikation durch Illinois ist umstritten. Dieser Vorschlag enthält keine zeitliche Beschränkung, seine Bestimmungen würden aber wahrscheinlich aufgrund des 13., 14. und 15. Zusatzartikels als gegenstandslos angesehen werden.
  • Eine Verfassungsänderung zur Regulierung der Kinderarbeit durch die Bundesregierung wurde vom 68. Kongress am 2. Juni 1924 vorgeschlagen. Der Vorschlag ist inzwischen gegenstandslos, da der Oberste Gerichtshof dem Kongress seitdem diese Kompetenz bereits unter bestehendem Verfassungsrecht zugeschrieben hat. Auch dieser Vorschlag enthält keine zeitliche Beschränkung.

Ausgelaufene Änderungsvorschläge

Die folgenden zwei Vorschläge wurden zwar vom Kongress verabschiedet, sind aber nicht durch die genügende Anzahl Bundesstaaten innerhalb des im Vorschlag bestimmten Zeitraums ratifiziert worden:

  • Das Equal Rights Amendment, das die Rechtsgleichheit der Geschlechter vorsah, wurde vom 92. Kongress am 22. März 1972 vorgeschlagen. Es wurde von 35 Bundesstaaten ratifiziert und lief am 30. Juni 1982 aus, da die Schwelle zu diesem Zeitpunkt 38 betrug.
  • Das District of Columbia Voting Rights Amendment, das den Regierungsbezirk für die Zwecke der Sitzverteilung im Kongress wie einen Bundesstaat behandelt hätte, wurde vom 95. Kongress am 22. August 1978 verabschiedet. Der Vorschlag lief am 22. August 1985 aus, weil ihn nur 16 Bundesstaaten ratifizierten.

Wertung


In der Tradition des Common Law ist die Verfassung relativ kurz gehalten und beschreibt oft auch nur sehr allgemeine Grundsätze. Als Ergebnis kann die grundrechtliche Wirklichkeit in den Vereinigten Staaten nicht direkt aus der Verfassung erlesen werden, sondern muss immer im Hintergrund der Rechtsprechung des Supreme Court verstanden werden. Dies wird von vielen, die kodifiziertes Recht erwarten, als unbefriedigend erachtet. Andererseits sehen Befürworter dieses Ansatzes, dass die Verfassung dadurch flexibel wird und sich leichter an verändernde Rahmenbedingungen anpassen lässt, ohne durch den formalen Änderungsprozess gehen zu müssen.

Siehe auch


Allgemein

Verwandte Dokumente

Weblinks


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Offizielle Regierungsseiten

Inoffizielle Seiten

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