Die Verfassung Lettlands stellt das Grundgesetz der unabhängigen demokratischen Republik Lettland dar. Da Lettland zwei Perioden der Unabhängigkeit erlebte, gibt es zwei Verfassungen: eine vom 15. Februar 1922 und die zur Zeit gültige.
Die aktuelle Verfassung baut auf der Verfassung von 1922 auf. Sie wurde am 1. Juli 1993 angenommen und seitdem mehrfach ergänzt.
Dargestellt wird hier die aktuelle Verfassung Lettlands (Stand: 2004), wobei die Unterschiede zur Verfassung von 1922, soweit es die Abschnitte I bis VII betrifft, hervorgehoben sind.
Der gesamte Abschnitt VIII, welcher sich den Grundrechten widmet, ist 1998 vollständig neu hinzugekommen.
Somit hatte die Verfassung Lettlands von 1922 insgesamt sieben Abschnitte mit 88 Artikeln, während die nunmehr gültige Verfassung Lettlands insgesamt acht Abschnitte mit 116 Artikeln enthält.
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"Verfassung Lettlands".
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