article

Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt zum Beispiel vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat.

In manchen Staaten ist die Verfassung ein schriftliches Dokument, in anderen, zum Beispiel in Großbritannien, besteht sie aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die zusammen die derzeitige Verfassung darstellen, aber gleichzeitig den nichtstatischen Charakter der Verfassung betonen.

Allgemeines


Rechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter „Verfassung“ verstanden wird, um eine Verfassung im formellen Sinn, das heißt eine Verfassung in Gesetzesform. Demgegenüber beschreibt der Terminus Verfassung im materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise wenn die Ältesten eines Stammes einen Beschluss fällen). Eine Verfassung im materiellen Sinn besteht somit in jeder - wenn auch „primitiver“ - Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung im formellen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegenden Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt.

Am 3. Mai 1791 war in Polen die erste demokratische Verfassung in Europa verabschiedet worden, die zweite auf der Welt nach den Vereinigten Staaten. Der 3. Mai ist in Polen immer noch ein nationaler Feiertag.

Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es das Grundgesetz; da die einzelnen Bundesländer eigene Staaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet), hat jedes Land seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne * Grundgesetzes entsprechen“ (Grundgesetz_der_Bundesrepublik_Deutschland#II._Der_Bund_und_die_L.C3.A4nder).

In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Gesetze oder Regierungsakte in Einklang mit der Verfassung sind (siehe Bundesverfassungsgericht in Deutschland oder den Supreme Court of the United States; diese Funktion nimmt in den Ländern, beispielsweise in Bremen, der Verfassungsgerichtshof oder auch Staatsgerichtshof wahr). In der iranischen Verfassung hat der so genannte Wächterrat die Funktion eines Verfassungsgerichts mit letzter Kompetenz in allen Entscheidungen. Er trifft seine Entscheidungen gemäß der imamitischen Form der Schari'a. Siehe auch islamische Rechtsschulen.

Eine unzureichende Regelung von Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufen kann zu einer Verfassungskrise führen.

Unter dem Schlagwort "corporate government" gehen auch Unternehmen dazu über, sich eine Verfassung zu geben, insbesondere um eine größere Transparenz gegenüber Eigentümern und Mitarbeitern zu schaffen.

Existierende Verfassungen von Staaten


Verfassungen deutscher Bundesländer

Schweiz

Die Vorläuferin der heute noch gültigen Schweizer Verfassung entstand 1848, als die Schweiz nach einem kurzen Bürgerkrieg (Sonderbundskrieg) vom Staatenbund zum Bundesstaat geeint wurde. Die erste Totalrevision der Verfassung trat 1874 in Kraft. Sie sah einen Ausbau der Bundeskompetenzen und der Volksrechte vor. Die letzte Totalrevision der Schweizer Verfassung datiert aus dem Jahre 1999. Es handelte sich um eine Nachführung, im Rahmen derer nicht geschriebenes Verfassungsrecht (entstanden im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Bundesgericht) kodifiziert wurde und nicht auf Verfassungsebene gehörende Bestimmungen (z.B. Absinthverbot) "herabgestuft" wurden. Die Bundesverfassung der Schweiz ist im Gegensatz zum Beispiel zur Verfassung der USA eine sich immer wieder modifizierende Verfassung. So können die Schweizer Bürger durch Volksinitiativen beispielsweise eine teilweise Änderung der Verfassung bzw. die Aufnahme neuer Verfassungsartikel erwirken.

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999

Österreich

Verfassungen der österreichischen Bundesländer

Historische Verfassungen


Preußen

Deutschland

DDR

Siehe auch


Literatur


  • Ernst Rudolf Huber (Hrsg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, 5 Bde., Stuttgart, Berlin, Köln 1978-1997.

Weblinks


Politischer Begriff | Verfassung | Staats- und Verfassungsrecht

دستور | Конституция | সংবিধান | Constitució | Ústava | Forfatning | Σύνταγμα | Constitution | Konstitucio | Constitución | Põhiseadus | قانون اساسی | Perustuslaki | Constitution | Constitución | חוקה | Ustav | Alkotmány | Konstitusi | Stjórnarskrá | Costituzione | 憲法 | კონსტიტუცია | 헌법 | Grondwet | Konstitucija | Konstitūcija | Устав | Perlembagaan | Grondwet | Grunnlov | Konstitusjon | Constitution | Konstytucja | Constituição | Constituţie | Конституция | Constitution | Ústava | Ustava | Устав | Grundlag | Katiba | รัฐธรรมนูญ | Saligang batas | Anayasa | Конституція | 宪法 | Hiàn-hoat

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Verfassung".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld