Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt zum Beispiel vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat.
In manchen Staaten ist die Verfassung ein schriftliches Dokument, in anderen, zum Beispiel in Großbritannien, besteht sie aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die zusammen die derzeitige Verfassung darstellen, aber gleichzeitig den nichtstatischen Charakter der Verfassung betonen.
Am 3. Mai 1791 war in Polen die erste demokratische Verfassung in Europa verabschiedet worden, die zweite auf der Welt nach den Vereinigten Staaten. Der 3. Mai ist in Polen immer noch ein nationaler Feiertag.
Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es das Grundgesetz; da die einzelnen Bundesländer eigene Staaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet), hat jedes Land seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne * Grundgesetzes entsprechen“ (Grundgesetz_der_Bundesrepublik_Deutschland#II._Der_Bund_und_die_L.C3.A4nder).
In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Gesetze oder Regierungsakte in Einklang mit der Verfassung sind (siehe Bundesverfassungsgericht in Deutschland oder den Supreme Court of the United States; diese Funktion nimmt in den Ländern, beispielsweise in Bremen, der Verfassungsgerichtshof oder auch Staatsgerichtshof wahr). In der iranischen Verfassung hat der so genannte Wächterrat die Funktion eines Verfassungsgerichts mit letzter Kompetenz in allen Entscheidungen. Er trifft seine Entscheidungen gemäß der imamitischen Form der Schari'a. Siehe auch islamische Rechtsschulen.
Eine unzureichende Regelung von Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufen kann zu einer Verfassungskrise führen.
Unter dem Schlagwort "corporate government" gehen auch Unternehmen dazu über, sich eine Verfassung zu geben, insbesondere um eine größere Transparenz gegenüber Eigentümern und Mitarbeitern zu schaffen.
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
Politischer Begriff | Verfassung | Staats- und Verfassungsrecht
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