Die Verfügung ist allgemein eine anordnende Bestimmung. Der Begriff ist in allen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung je nach Gebiet aber unterschiedlich.
Verfügungen haben ganz überwiegend sachenrechtlichen Charakter. Beispiele sind die Übereignung von beweglichen Sachen (Fahrnis) ( BGB) oder Grundstücken ( BGB) oder die Bestellung einer Hypothek ( BGB).
Es gibt aber auch schuldrechtliche Verfügungen. Gennannt seinen hier z.B. der Erlass ( BGB) und die Abtretung ( BGB) einer Schuld.
Zur Verdeutlichung und Abgrenzung siehe auch: Verfügungsgeschäft, Verpflichtungsgeschäft, Trennungsprinzip, Abstraktionsprinzip.
Beispiele:
Es wird zwischen (Einzel-)Verfügung und Allgemeinverfügung unterschieden.
Davon zu unterscheiden ist die Einstweilige Verfügung (siehe dort).
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"Verfügung".
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