| Flag of the United Arab Emirates.svg | VAE_Wappen.png | (Details) | (Details) |
Folgende Emirate bilden die Föderation:
| Name | Fläche (km²) | Einwohner des Emirates Ende 2004 | Abu Dhabi | 67.340 | 1.702.000 | Umm al-Qaiwain | 777 | 66.000 | - | Fudschaira | 1.165 | 126.000 | - | Ra's al-Chaima | 1.684 | 208.000 | - | Schardscha | 2.590 | 679.000 | - | Dubai | 3.885 | 1.288.000 | - | Adschman | 259 | 251.000 |
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Das Land besteht überwiegend aus trockener Sandwüste; im Osten erstreckt sich das felsige Hadschar-Gebirge. Als bedeutende Oasen sind im Emirat Abu Dhabi die Stadt al-Ain und die Liwa-Oase zu nennen. Große Mengen von Grund- und Oberflächenwasser können aus dem Hadschar-Gebirge gewonnen werden. Flussbetten, die sogenannten Wadis, durchziehen das Land. Die höchsten Erhebungen (bis 1500 m) befinden sich ebenfalls im Hadschar-Gebirge, während sich der Großteil des Landes bis zu 100 m über Normalnull erhebt.
Vae.png | Satellite_image_of_United_Arab_Emirates_in_October.jpg
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
| 14 | 15 | 17 | 21 | 24 | 26 | 29 | 30 | 27 | 23 | 19 | 16 | |
| 24 | 25 | 29 | 33 | 38 | 39 | 40 | 40 | 39 | 35 | 30 | 26 | |
| Niederschlag in mm | 11 | 38 | 34 | 10 | 3 | 1 | 2 | 3 | 1 | 2 | 4 | 10 |
Zu den Bevölkerungszahlen der größten Städte des Landes siehe Liste der Städte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, zu denen der Emirate siehe oben den Abschnitt Verwaltungsgliederung.
Die Diskriminierung der Gastarbeiter ist weit verbreitet. Der Lohn für ungelernte Kräfte beträgt nur einen Bruchteil der Vergütung qualifizierter Fachkräfte. Es wird häufig davon berichtet, dass emiratische Arbeitgeber die Löhne ihrer Mitarbeiter für Monate nicht auszahlen. Gastarbeiter aus Industrieländern jedoch werden im Regelfall angemessen bezahlt. Auch sonst sind die Rechte der Gastarbeiter stark beschränkt: Es existieren keine Mitbestimmungsrechte und kaum gewerkschaftliche Bündnisse. Die Gesundheitsversorgung jedoch ist auf hohem Niveau und bei Notfällen auch kostenlos.
Insgesamt leben zwischen 2,8 und 3,4 Millionen Ausländer dauerhaft in den VAE. Staatliche Stellen weigern sich, Zahlen über die Herkunft der Ausländer darzulegen.
Folgende Zahlen sind Schätzungen der jeweiligen Botschaften (Auswahl):
In den folgenden Jahrzehnten entwickelten sich Abu Dhabi (gegründet 1761) und Dubai (gegründet 1833) zu Zentren der Perlenfischerei und zu wichtigen Handelsplätzen. Dieser Wirtschaftszweig brach allerdings um 1930 fast völlig zusammen, als Japan Zuchtperlen auf den Markt brachte. Erst mit den Erdölfunden 1958 und ihrer Nutzung ab 1962 begann wieder eine verstärkte wirtschaftliche Entwicklung.
Bei den Grenzstreitigkeiten Abu Dhabis mit Saudi-Arabien über die Buraimi-Oase (heutiger Name des emiratischen Teils: al-Ain) und den südlichen Grenzverlauf des Emirates half ab 1955 Großbritannien mit, den Disput beizulegen. Im Jahre 1974 wurde eine Vereinbarung zwischen den beiden Staaten getroffen, der diese Streitigkeiten beilegte. Allerdings wurde diese noch nicht von der VAE-Regierung ratifiziert und die saudische Regierung erkennt diese Vereinbarung nicht an. Es existiert daher größtenteils eine de-facto-Grenze zwischen den Staaten. Der genaue Grenzverlauf spielte bisher aber keine große Rolle, da das Grenzgebiet aus Sandwüste besteht. Allerdings können sich in Zukunft Probleme ergeben, sollten Öl- und Gasvorkommen erschlossen werden.
Am 2. Dezember 1971 entließ Großbritannien die Trucial States als Vereinigte Arabische Emirate in die Unabhängigkeit, wobei dem Emirat Abu Dhabi die Führungsrolle zukam. Ursprünglich bestanden die VAE aus den Emiraten Abu Dhabi, Adschman, Fudschaira, Schardscha, Dubai und Umm al-Qaiwain. Erst am 10. Februar 1972 trat Ras al-Chaima als siebtes und letztes Emirat der ehemaligen Trucial States der VAE bei.
1981 wurde mit Saudi-Arabien, Katar, Bahrain, Kuwait und Oman der Golf-Kooperationsrat gegründet.
Heute liegt der Urbanisierungsgrad des Landes bei 85% und ist einer der höchsten der Welt.
Der Nationale Rat (Federal National Council - FNC) wurde am 13. Februar 1972 gegründet. Er besteht aus 40 Mitgliedern, welche proportional von jedem Emirat hinzugezogen werden. Jeder Emir wählt die Ratsmitglieder seines Emirats selbst aus. Dieses Gremium berät das Kabinett und Council of the Rulers, kann sie aber nicht überstimmen. Das FNC hat die Macht, alle Gesetzgebungen einzusehen und zu ändern. Weiterhin kann es Minister zusammenrufen und die Arbeit ihrer Ministerien durchsehen und kritisieren.
Die politischen Führer können Gerichtsurteile angreifen, sodass - im Gegensatz zum Gesetzestext - de facto in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine strikte Gewaltenteilung existiert.
In den 1970er Jahren wurde die Grenze zwischen Saudi-Arabien und den VAE verbindlich festgelegt. Allerdings wurde der genaue Grenzverlauf nie veröffentlicht, sodass nur die beiden Regierungen den genauen Verlauf kennen.
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein wichtiger Verbündeter der USA. Die Beziehungen zum Iran sind aufgrund dreier seit 1971 besetzter Inseln (Abu Musa) angespannt.
Die Luftwaffenstützpunkte der Vereinigten Arabischen Emirate wurden während des zweiten Golfkriegs von den westlichen Alliierten als Ausgangspunkt für Militärschläge gegen den Irak genutzt.
Der Anteil an Ausländern (insbesondere Pakistaner) in der Armee ist mit ca. 30 Prozent recht hoch. Das Emirat Dubai hat mit ca. 15.000 Armeeangehörigen eine Sonderrolle.
Für die Stadt Dubai befindet sich eine U-Bahn (Dubai Metro) im Bau. Die Eröffnung der ersten Teilstrecken ist für 2009 und der vollständige Betrieb für 2012 geplant.
Stadttaxis sind ausreichend in allen Hauptstädten der einzelnen Emirate sowie in al-Ain vorhanden.
Es existieren ein staatlich betriebener, emirateübergreifender Buslinienverkehr sowie private Kleinbus-Unternehmen. Die Preise sind günstig, wobei auch der Komfort recht niedrig ist.
Das Hauptverkehrsmittel ist das Auto. Leider kommt es durch den starken Anstieg des Verkehrs in den letzten Jahren vor allem in Dubai zu Verkehrsproblemen. Die zweithäufigste Todesursache in den VAE ist der Tod im Straßenverkehr (Stand 2004). Die Straßenqualität kann man, mit Einschränkung auch in den östlichen Emiraten, als hervorragend bezeichnen (siehe auch Abu Dhabi). Die Straßen zwischen den einzelnen Städten säumen große Laternen, die die gesamte Nacht leuchten.
Fährverbindungen bestehen zwischen allen großen Häfen und mit dem Iran.
Alle Hauptstädte der Emirate und al-Ain unterhalten internationale Flughäfen. Teilweise sind die Routen auf die Nachbarländer beschränkt. Inneremiratisch existieren Flugverbindungen etwa von Abu Dhabi nach Dubai oder von Abu Dhabi nach Ra's al-Chaima. Ein Abflug gilt immer als Ausreise aus dem Land, selbst wenn der Flug nur in ein anderes Emirat führt.
Mineralwasser werden aus Quellen der Städte al-Ain und Masafi hergestellt. Dieses Wasser kommt fast ausschließlich als stilles Wasser in den Handel.
Reisenden, in deren Reisepass sich Hinweise auf einen früheren Israel-Besuch finden, wird in der Regel die Einreise verwehrt. Daher sollte man sich ggf. vorher einen Ersatzpass ausstellen lassen.
Seit 2005 bietet auch das Emirat Ra's al-Chaima Ausländern den Besitz von Grundstücken und Immobilieneigentum in besonders ausgewiesenen Gebieten an, wie z.B. im Al Hamra Fort & Beach Resort Weitere Emirate planen ähnliche Änderungen.
Im Punkt Eintragung der Eigentumsrechte tun sich die meisten Emirate allerdings noch sehr schwer. Dubai spielt hier wieder einmal den Vorreiter und hat im März 2006 das Gesetz Nr. 7 für Eigentumsrechte und Grundbucheintrag erlassen. Dieses Gesetz regelt die Eigentumsrechte von Immobilien und die Eintragung ins Grundbuch. Es behandelt derzeit ausschließlich die Eigentumsrechte von Villen und Townhouses. Für Apartments, wie z.B. in The Greens oder der Dubai Marina gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung, welches die Eintragung in das Land Departments verbindlich regelt. Der Eigentumsübertrag ist ausschließlich über die Master Developer Emaar, Nakheel und Dubai Properties möglich und hier gibt es noch Diskussionen über z.B. die Beiträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie die allgemeinen Nebenkosten (Maintenance, Service Gebühren etc.). Das Government strebt diesbezüglich eine schnelle Einigung und Regelung der noch offenen Punkte an, um ausländischen Immobiliekäufern die notwendige Rechtssicherheit bieten zu können.
Durch den schwachen Schutz des Arbeitnehmers kommt es regelmäßig im niedrig entlohnten Bausektor (dort sind etwa 500.000 der Gastarbeiter beschäftigt) bei den geringverdienenden Arbeitern zu Unregelmäßigkeiten bei den Lohnzahlungen. Diesen Arbeitern bleibt allerdings nichts anderes übrig als ohne Lohn weiterzuarbeiten, da diese sonst ohne Arbeit, die im Vergleich zu ihrem Ursprungsland gut bezahlt wird, ihre Familien in ihren Heimatländern nicht mehr versorgen könnten.
Durchschnittliches Einkommen:
Es ist gängige Praxis, dass Arbeitgeber die Reisepässe ihrer Arbeiter zur Sicherheit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses einbehalten. Dies dient unter anderem dazu, Diebstähle und Betrug am Firmeneigentum von Mitarbeitern zu verhindern, da diese nicht mehr ohne Weiteres das Land verlassen können. Außerdem erschwert es den Wechsel der Arbeitnehmer zu einer besser bezahlten Stelle. Anfang 2005 wurde diese Praxis öffentlich kontrovers diskutiert. Unter anderem verlangten auch die Behörden von Angestellten, die dienstlich mit Geld zu tun hatten, die Einbehaltung von Reisepässen. Dies führte schließlich zu einem gesetzlichen Verbot (Reisepässe sind persönliche Reisedokumente), Reisepässe einzubehalten, außer bei der Erledigung von Behördengängen. Bei Missachtung können mehrere Zehntausend Dirham als Geldstrafe gegen den Arbeitgeber festgesetzt werden.
Arbeitnehmern steht ein Beschwerderecht bei Problemen mit dem Arbeitgeber bei den lokalen Arbeitsministerien zu. Doch durch die Bürokratie dauern Entscheidungen teilweise sehr lange.
In den letzten Jahren hat der Visumsbetrug zugenommen. Vielen Interessenten vom indischen Subkontinent wurden gegen Zahlung von, für sie sehr hohen, Gebühren versprochen, problemlos eine Arbeitsstelle und somit auch ein Aufenthaltserlaubnis in den VAE zu erlangen. Im Nachhineine stellt sich in fast allen Fällern heraus, dass sie Betrügern aufgesessen waren. Da dieses Vorgehen der Visumsbeschaffung auch gegen die emiratischen Gesetze verstößt, werden diese Vorfälle von den Betroffenen selten angezeigt, was auf eine hohe Dunkelziffer dieser Betrügereien schließen lässt.
Von einigen westlichen Gastarbeitern und deren Ehepartnern wird unter anderem ein Theater betrieben, eine Einrichtung die dem Islam und auch der indischen Kultur fremd ist.
- | Datum | Name | - | 1. Januar | Neujahr (رأس السنة الميلادي) | - | - valign="top" | 6. August | Machtübernahme von H. H. Scheich Zayid bin Sultan Al Nahyan | - | 2. Dezember | Nationalfeiertag (al-ʿĪd al-qaumī, العيد القومي) |
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- | Islamisches Datum | Name/Beschreibung | Datum (Gregorianischer Kalender) | - | 1 Muharram | Islamischer Neujahrstag (Ra's as-sana al-hidschriyya, | 20. Januar 2007 | - | 10 Muharram | ʿĀschūrā′ (Gedenken an die Schlacht von Kerbala) | 29. Januar 2007 | - | 12 Rabīʿ al-awwal | Geburtstag des Propheten (ʿĪd Mīlād an-Nabī) | 29. März 2007 | - | 1 Schawwal | 1. Tag nach dem Fastenmonat Ramadan (ʿĪd al-fitr, عيد الفطر) | 24. Oktober 2006 | - | 10 Dhū l-Hiddscha | ʿĪd al-Adhā Opferfest, Höhepunkt der Wallfahrt, عيد الأضحى | 31. Dezember 2006 | - | 27 Radschab | Himmelreise Muhammads (Lailat al-Mirādsch, الإسراء و المعراج) | 22. August 2006 | - |
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Das Wochenende in den VAE, bisher Donnerstag-Freitag wird ab September 2006 auf Freitag-Samstag verlegt. Alle staatlichen und öffentlichen Institutionen, Regierungseinrichtungen sowie Privatschulen sind an die neue Regelung gebunden und werden diese ab September umsetzen.
Ein Problem stellt in letzter Zeit der spamartige Missbrauch von SMS dar. Die Textinhalte versprechen eine Gewinnmöglichkeit oder ähnliches, mit der man durch Rücksendung der Kurznachricht (Kosten knapp 10 AED, ca. 2,20 Euro) teilnehmen kann. Auf Beschwerden dahingehend reagiert Etisalat mit der Aussage, man stelle fremden Dienstleistern nur die Telefonnummern und die Übertragungsmöglichkeit zur Verfügung, sei aber selbst keinesfalls für den Inhalt verantwortlich.
Verboten sind
Bei einem Tod eines Einheimischen, verursacht oder begünstigt durch eine andere Person, muss als Ausgleich das sog. Blutgeld gezahlt werden, begrenzt durch emiratische Gerichte auf 200.000 AED pro Person. Falls die Summe nicht aufgebracht werden kann, erfolgt Inhaftierung bis zur vollständigen Bezahlung durch Angehörige oder Bekannte.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden eines Emiraters erfolgt in der Regel eine Inhaftierung des Unfallgegners bis zur vollständigen Genesung des Verletzten. Verletzungen, die durch Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Unfällen verursacht wurden, werden voll dem Helfer mit den daraus resultierenden Konsequenzen angelastet.
Bei Fahrzeugunfällen muss selbst bei Bagatellschäden die Verkehrspolizei gerufen werden, um einen Unfallbericht aufzunehmen. Die Fahrzeuge dürfen nach der Kollision nicht mehr bewegt werden, was an Hauptstraßen meist lange Staus zur Folge hat. Durch dieses Gesetz soll die Fahrerflucht verhindert werden. Fahrzeugschäden dürfen von Werkstätten ohne Unfallbericht der Polizei nicht repariert werden.
Die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen wird durch die Verkehrspolizei an Ort und Stelle geklärt. Aber meist wird dem Teilnehmer die Schuld gegeben, dem es leichter fällt, die Schäden zu bezahlen, d. h. eine gültige Versicherung besitzt oder vermögender als der andere aussieht (z. B. westliche Ausländer). Die Entscheidung der Polizisten kann im Nachhinein angezweifelt werden und ein Gericht zur Klärung der Sache angerufen werden. Allerdings ist dies ein äußerst langwieriger und bürokratischer Weg, sodass auch zu Unrecht Beschuldigte sich mit dem Ergebnis abfinden, besonders dann, wenn die Versicherung sowieso den Schaden zahlt.
Einheimischen steht das Recht zu, die Fensterscheiben (einschließlich der Windschutzscheibe) ihrer Autos zum Schutze ihrer Frauen in der Öffentlichkeit komplett zu verdunkeln. Allen anderen (Ausländern, Taxifahrzeugen etc.) ist dies bei einer hohen Geldstrafe (ca. 2.000 Euro) verboten.
Schweinefleisch und daraus hergestellte Produkte können in einigen großen Supermärkten gekauft werden. Die Bereiche, in denen die Waren ausgestellt sind, werden mit deutlichen Warnschildern für Muslime gekennzeichnet. Speisen, die Schweinefleisch enthalten, können nur in Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels sowie in einigen Clubs bestellt werden.
Die Ausstellung ungedeckter Schecks hat immer eine Haftstrafe zur Folge, um den Scheckbetrug zu bekämpfen.
Die Gesetze der VAE sehen keine Einbürgerung vor. Kinder, die im Land geboren werden, erhalten keine emiratische Staatsbürgerschaft, die einzige Ausnahme davon ist, wenn der Vater (nicht aber die Mutter) Staatsangehöriger der VAE ist. Allerdings ist es möglich, eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, um sich in den VAE dauerhaft niederzulassen.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt zu einem sechsmonatigen Einreiseverbot einschließlich der Familienangehörigen, die unter dem Hauptvisum des Arbeitstätigen angegeben sind. Ausgenommen davon sind nur einige Berufssparten von Hochqualifizierten, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder spezialisierte Ingenieure.
Das Zusammenleben, aber auch schon das gemeinsame Übernachten in einem Zimmer von unverheirateten Partnern wird strafrechtlich verfolgt, falls es der Polizei oder anderen Behörden gemeldet wird. Für Nicht-Moslems wird keine Ausnahme gemacht.
Prostitution ist verboten, aber in Abu Dhabi und Dubai weit verbreitet. In der Öffentlichkeit ist das ein Tabuthema und die Medien berichten nicht darüber. Um die Prostitution einzudämmen werden regelmäßig Razzien in verdächtigen Nachtklubs durchgeführt. Darüber hinaus unterliegt für den verdächtigen Personenkreis (Frauen zwischen 20 und 40 Jahren aus der Ex-UdSSR, VR China und Schwarzafrika) eine restriktive Quotenregelung für Visa. Diese kann allerdings umgangen werden, wenn die betroffenen Frauen nicht direkt bei der Botschaft ein Visum beantragen, sondern sich über emiratische Hotels Touristen-Visa besorgen.
Emirater erhalten bei einer Hochzeit mit einem einheimischen Partner 70.000 AED (ca. 15.000 Euro) Zuschuss vom Staat, um die Kosten der Heirat zu bezahlen, da viele Einheimische kaum vermögend sind. Weiterhin ist dies ein Mittel, Emirater anzuhalten, bevorzugt Einheimische und keine Ausländer zu heiraten. Allerdings ist die Budgetlage für diese Zuwendung mittlerweile soweit angespannt, dass zur Zeit Wartezeiten von ca. zwei Jahren entstehen. Das Geld wird bar ausgezahlt.
Medien unterstellen sich einer freiwilligen Selbstzensur, sodass Verstöße gegen die Zensurgesetze seitens der Zeitungsherausgeber oder Radiosender nicht existieren. Das lokale Fernsehen ist in staatlicher Hand.
Der Internetzugang ist nur über die staatliche Telefongesellschaft Etisalat möglich. Der Zugriff von Privatpersonen auf das Internet erfolgt über einen Proxy, welcher Inhalte zensiert. Offiziell soll damit nur der Zugang zu pornographischem Material verhindert werden, tatsächlich werden aber willkürlich viele andere Seiten gesperrt, die unter Umständen die islamische Kultur verletzen. So zum Beispiel ausländische Seiten, die Glücksspiel (auch Lotto) anbieten, Kochrezepte, die über die Schweinefleischzubereitung berichten und Bekanntschaftsvermittlungen, wobei jedoch die Heiratsvermittlung in den VAE legal ist und auch in den lokalen Zeitungen angeboten wird.
Im Widerspruch zu allem Zensuraufwand und staatlicher Kontrolle steht der ungehinderte Empfang ausländischer Sender über Satellit. Auf diesem Weg ist auch eine unzensierte, wenn auch teure Nutzung ausländischer Internet-via-Satellit-Provider möglich. Auch Virtual Private Network-Firmennetzwerke unterliegen keinen staatlichen Einschränkungen, sodass diesen Firmenmitarbeitern eine unzensierte Informationsquelle zur Verfügung steht, ebenso sind Bildungseinrichtungen von der Zwangsnutzung des Proxys ausgenommen. Somit wird der Zugang zur freien Information ermöglicht und lässt den gesamten Aufwand, welchen das Informationsministerium (Zensurbehörde) betreibt, absurd erscheinen.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und Trunkenheit sind streng verboten und ziehen in der Regel neben einer Geldstrafe Haftstrafen von mindestens einem Monat nach sich. Moslems, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, werden bei Alkoholdelikten zusätzlich noch mit 80 Stockschlägen bestraft. Bei Trunkenheit am Steuer können je nach Schwere des Unfalls mehrjährige Haftstrafen verhängt werden, das Fahrzeug wird für mehrere Wochen von der Polizei beschlagnahmt. Außerdem ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters von ihrer Leistungspflicht befreit, d. h. der Schaden muss mit dem Privatvermögen beglichen werden. Als betrunken kann man in einigen Emiraten gelten, wenn auch nur eine leere Bierdose im Auto liegt.
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