Bei einer Vereidigung leistet eine Person einen Eid. Von einer Beeidigung wird dagegen gesprochen, wenn Personen generell, Aussagen und Gutachten "durch Eid versichert" werden. Der Sprachgebrauch ist völlig uneinheitlich.
Vereidigt werden in der Regel (mit einer jeweils den Umständen entsprechenden Eidesformel):
Die Vereidigung wird durch die Wiederholung der Eidesformel oder durch deren Bestätigung mit den Worten "Ich schwöre es!" (ggfs. mit der religiösen Bekräftigung "so wahr mir Gott helfe" beschlossen).
Gegen die Vereidigung vor Gericht kann sich der Zeuge in der Regel nicht wehren. (Einwände könnten die Verwandtschaft/Schwägerschaft zum Angeklagten bzw. einer Partei oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen Meineides sein).
Siehe auch:
Für die Einzelheiten siehe:
Militärisches Brauchtum und Ritual | Prozessrecht | Beamtenrecht | Eid
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"Vereidigung".
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