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| Basisdaten | bgcolor="#FFFFFF" | Fläche: | bgcolor="#FFFFFF" | Leitender Geistlicher: | Dr. Johannes Friedrich Landesbischof von Bayern | bgcolor="#FFFFFF" | Mitgliedschaften: | bgcolor="#FFFFFF" | Mitgliedskirchen: | 8 | bgcolor="#FFFFFF" | bgcolor="#FFFFFF" | Kirchengemeinden: | 6.597 | bgcolor="#FFFFFF" | Gemeindeglieder: | 9.998.487 (2004) | bgcolor="#FFFFFF" | Anteil an der Gesamtbevölkerung: | bgcolor="#FFFFFF" | Anschrift: | Lutherisches Kirchenamt Richard-Wagner-Str. 26 30634 Hannover | bgcolor="#FFFFFF" | Offizielle Website: | http://www.velkd.de | bgcolor="#FFFFFF" | E-Mail-Adresse: | zentrale@velkd.de | ||||||
Der Bekenntnisstand der Gliedkirchen umfasst mindestens die unveränderte Augsburger Konfession (Confessio Augustana invariata) und den Kleinen Katechismus Martin Luthers.
Gründungsmitglieder waren zunächst zehn Landeskirchen, und zwar Bayern, Braunschweig, Hamburg, Hannover, Lübeck, Mecklenburg, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Schleswig-Holstein und Thüringen. Somit gehörten bis auf drei Landeskirchen (Eutin, Oldenburg und Württemberg) von Anfang an fast alle lutherischen Landeskirchen Deutschlands zur VELKD.
Die VELKD hat ihren Sitz im Lutherischen Kirchenamt der VELKD in Hannover, Richard-Wagner-Str. 26, an dessen Spitze ein Präsident (derzeit Dr. Friedrich Hauschildt) steht. Hier werden die Amtsgeschäfte der Leitungsgremien der VELKD und des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) geführt.
Als Pendant zur VELKD wurde am 1. Juli 2003 die Union Evangelischer Kirchen gegründet, zu der überwiegend unierte Landeskirchen gehören, und in der die Evangelische Kirche der Union und die Arnoldshainer Konferenz aufgingen.
Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der so genannten Eisenacher Konferenz. Daraus wurde eine feste Institution deren Oberhaupt der deutsche Kaiser war. Wilhelm der II übernahm bei seiner Krönung im napolonischen Stil das absolute Oberhaupt der evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands ein. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten.1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die "Deutschen Christen" (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-Bischöfen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der DC-Herrschaft entziehen und blieben "intakt": Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die so genannte Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.
Nach Ende des 2. Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So entstand 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden Kirchentagung die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Sie gab sich am 13. Juli 1948 in Eisenach eine Grundordnung.
Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrecht erhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.
Siehe auch: Christen und Kirche in der DDR
Von den ursprünglich 10 Mitgliedskirchen der VELKD fusionierten 1977 drei Mitgliedskirchen, und zwar die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein mit der Nichtmitgliedskirche Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Damit verringerte sich die Zahl der Mitgliedskirchen auf 8. Seither gibt es nur noch zwei lutherische Landeskirchen, die Nicht-Mitglieder der VELKD sind, und zwar die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und die Evangelische Landeskirche in Württemberg, beide haben aber Gaststatus.
Ebenfalls nicht zur VELKD gehören die beiden unierten Landeskirchen, die Lippische Landeskirche und die Pommersche Evangelische Kirche, obwohl beide auch lutherische Gemeinden haben. Zusammen mit den Kirchen der VELKD, der Oldenburgischen, der Württembergischen Kirche und der Lutherischen Klasse (Kirchenkreis/-bezirk) der Lippischen Kirche, sind sie aber Mitglieder des Deutschen Nationalkommittees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB).
Darüber hinaus gibt es in Deutschland auch noch selbtändige Lutherische Kirchen, die aus theologischen Gründen Nicht-Mitglieder der VELKD sind, nämlich:
Letztere ist 1972 aus der Fusion mehrerer lutherischer Freikirchen entstanden. Diese sind ebenfalls Nicht-Mitglieder des DNK/LWB. Zwischen der SELK und der VELKD finden in regelmäßigen Abständen Kontaktgespräche statt.
Lutherische Landeskirchen, Freikirchen und Einzelgemeinden haben die Möglichkeit, der VELKD beizutreten. Sollten Einzelgemeinden kein eigenes Kirchenregiment besitzen, kann dieses durch die Kirchenleitung der VELKD ausgeübt werden.
Der Schwerpunkt der VELKD liegt auf theologischer Arbeit, Gottesdienst, Gemeindeaufbau und Ökumene.
Leitungsgremien der VELKD sind die "Kirchenleitung" und die "Bischofskonferenz", denen jeweils der "Leitende Bischof" vorsteht sowie die "Generalsynode". Alle drei Gremien sind verantwortlich für die der VELKD übertragenen Aufgaben.
Die Kirchenleitung besteht aus dem „Leitenden Bischof“, der den Vorsitz inne hat, seinem/r Stellvertreter/in, einem weiteren Mitglied der Bischofskonferenz, dem/r Präsidenten/in der Generalsynode und neun von der Generalsynode aus dem Kreise ihrer Mitglieder und deren Stellvertreter zu wählenden Personen. Die Kirchenleitung tritt sechsmal im Jahr zusammen.
Der „Leitende Bischof“ wird von der Generalsynode aus deren Mitte für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Er ist der erste Geistliche der VELKD und hat das Kanzelrecht in allen Mitgliedskirchen, also das Recht, auf allen Kanzeln der Gliedkirchen der VELKD zu predigen und Hirtenbriefe zu verbreiten. Zusätzlich hat er den Vorsitz des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) inne.
Zur VELKD gehörten sowohl Kirchen der Bundesrepublik Deutschland als auch Kirchen der DDR. Ende der 1960er wurde die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben immer schwerer. Daher bildeten die lutherischen Kirchen der VELKD auf dem Gebiet der DDR einen eigenen „Bereich Ost“ mit einem eigenen „Leitenden Bischof“. 1991 wurden die Bereiche Ost und West wieder vereinigt. Leitende Geistliche im Bereich Ost waren:
Die Bischofskonferenz der VELKD besteht aus 15 Mitgliedern. Ihr gehören die Bischöfe der VELKD-Mitgliedskirchen sowie fünf weitere ordinierte Inhaber eines kirchenleitenden Amtes an. Vorsitzender der Bischofskonferenz ist der Leitende Bischof der VELKD.
Die Bischofskonferenz tritt zweimal im Jahr zusammen. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, bei der Beschlussfassung über Kirchengesetze, über Ordnungen für den Gottesdienst und über Verordnungen mit Gesetzeskraft mitzuwirken.
Die Generalsynode ist das gesetzgebende Organe der VELKD. Sie wird alle sechs Jahre neu gebildet und tritt in der Regel einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Generalsynode besteht aus 62 Mitgliedern. Hiervon werden 54 von den Landessynoden der VELKD-Gliedkirchen gewählt, die anderen werden vom Leitenden Bischof berufen.
An der Spitze der Generalsynode steht ein Präsidium, das im Verlauf der konstituierenden Tagung gewählt wird. Dessen Vorsitzender ist der "Präsident der Generalsynode", z.Zt. Dirk Veldtrup, Hannover.
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"Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands".
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