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V-Mann (inzwischen meist geschlechtsneutral V-Person, abgekürzt VP genannt), bezeichnet einen Verbindungs-Mann (oder auch Vertrauens-Mann), einen regelmäßigen Informanten eines Nachrichtendienstes oder der Polizei, welcher unerkannt in politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus wie beispielsweise der Drogenszene und dem Rotlichtmilieu u.a. eingesetzt wird. Im Gegensatz zu einem verdeckten Ermittler ist die VP kein Angehöriger der Ermittlungsbehörde, sondern ein Privater, der meist dem politischen oder sonst kriminellen Milieu angehört, in dem er eingesetzt wird. Die Motive für die Tätigkeit als Informant sind vielschichtig: Sie reichen - neben dem finanziellen Interesse an den von Behörden gezahlten Belohnungen - von persönlichen Motiven, wie Rache oder Konkurrenzneid bis hin zum Interesse an manchmal illegal gewährten Vergünstigungen, wie Unterlassen der Strafverfolgung in bestimmten Fällen.

Dadurch, dass die VP in die Strukturen der jeweiligen Gruppen integriert ist, sollen Informationen der Gruppe aus erster Hand von ihr an den Auftraggeber weitergeleitet werden. Eine Sonderform bildete der Inoffizielle Mitarbeiter (kurz IM, oft auch als Informeller Mitarbeiter bezeichnet) in der DDR. Der IM war eine Person, die verdeckt jegliche erworbene Information an das Ministerium für Staatssicherheit (MfS oder "Stasi") lieferte, ohne offiziell für diese Behörde zu arbeiten.

Eine V-Person kann zum "Agent provocateur" (Lockspitzel) werden; die Grenzen sind jedoch oft fließend. Jedenfalls dann, wenn die V-Person so stark auf den Täter einwirkt, dass dessen eigener Tatentschluß und -beitrag hinter der Provokationshandlung in den Hintergrund tritt, so sieht dies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Verstoß gegen den "Fair-Trial" Grundsatz (das Recht auf ein faires Verfahren) des Art 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an, was ein Verfahrenshindernis (den durch das staatliche Einschreiten eingetretenen Verlust des staatlichen Strafanspruchs) zur Folge hat.

Der Bundesgerichtshof hat sich dem bislang nicht angeschlossen und berücksichtigt eine Provokation nur mildernd auf der Strafzumessungsebene.

V-Personen werden von einem speziell zugeordneten Mitarbeiter (VP-Führer) der für sie zuständigen Behörde "geführt".

Eine weitere Sonderform bildet der Counterman (CM).

In den Fokus der Medien gerieten V-Leute des deutschen Verfassungsschutzes im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens durch die zahlreichen enttarnten V-Leute in Führungspositionen der NPD.

Führungs- und Einsatzmittel | Nachrichtendienstlicher Begriff

 

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