Der Begriff Usurpation (lateinisch) bezeichnete im älteren römischen Recht die Unterbrechung der Verjährung.
Im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders der öffentlichen Gewalt; daher die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdrückung der Selbständigkeit eines Staates. Ist der Usurpator wirklich in den Besitz der Staatsgewalt gelangt, so muss der nochmals etwa restaurierte rechtmäßige Landesherr die in der Zwischenzeit vorgenommenen Regierungshandlungen in ihren tatsächlichen und rechtlichen Folgen anerkennen, da sonst offenbare Unbilligkeiten und Unzuträglichkeiten entstehen würden.
In der Computersicherheit wird unter dem Begriff Usurpation die unautorisierte Kontrolle über Teile eines Systems verstanden.
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"Usurpation".
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