Urlaubsgeld (auch: 'zusätzliches Urlaubsgeld' oder 'Urlaubsgratifikation') ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer bzw. des Dienstherrn an seinen Beamten, das meist mit dem Junigehalt ausgegezahlt wird und einen Beitrag zu den meist im Sommer anfallenden zusätzlichen urlaubsbedingten Aufwendungen des Betroffenen darstellen. Zu unterscheiden ist es insbesondere vom Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG, welches die Weiterzahlung des gewöhnlichen Lohnes für die Zeit des Urlaubs bezeichnet, bzw. der entsprechenden Entgeltfortzahlung für Beamte.
Im Arbeitsvertrag kann eine Vereinbarung getroffen worden sein, wonach der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Urlaubsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Urlaubsgeldes aus dem Betrieb ausscheidet.
Für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes wird aufgrund des neuen Tarifrechtes TVöD seit 2006 kein eigenständiges Urlaubsgeld mehr gezahlt. Es wird gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld in eine Jahressonderzahlung überführt, deren Höhe von der Entgeltgruppe abgängt.
Der Urlaubsgeldanspruch der Beamten ergibt bzw. ergab sich aus Gesetz, etwa dem Urlaubsgeldgesetz des Bundes oder entsprechenden Landesgesetzen. In den letzten Jahren wurden die Urlaubsgeldansprüche der Beamten weitgehend abgeschafft bzw. in gekürzter Form mit dem Weihnachtsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst.
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