Als Untreue wird das Verhalten einer Person bezeichnet, die einer moralischen und/oder rechtlichen Verpflichtung gegenüber jemandem zuwider handelt, ihm "die Treue bricht". Man kann nicht nur anderen, beispielsweise einem Liebhaber, der eigenen Firma, seinem Stammgeschäft oder Stammlokal, sondern auch sich selbst, seinen Prinzipien und Grundsätzen gegenüber untreu werden (vgl. dazu auch: Entfremdung). Eine besonders schwere Form der Untreue wird als Verrat bezeichnet.
Eng verwandt mit dem Begriff der Treue ist der Begriff Vertrauen (englisch trust), Trauung, Trauschein, Trost und Loyalität. Die französische Sprache hat das Wort für Waffenstillstand (la tregua oder la trêve) übernommen.
Die Untreue im geschäftlichen Sinne (z.B. die "aktenrechtliche Untreue"), wenn es also ums Geld oder gar Vermögen geht, wird Veruntreuung oder auch Betrug genannt - ein Bruch der Treue, die hier, beim Geschäftsgebaren und in der Arbeitswelt auch Ehrbarkeit (veraltet), Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit (englisch = true - also auch wahr, echt, richtig!) heißt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Untreue" jedoch besonders für die Untreue in einer Liebesbeziehung oder Partnerschaft benutzt.
Während in einigen Partnerschaften schon ein Flirt als Akt der Untreue verstanden wird, können in anderen Partnerschaften in einem bestimmten Rahmen auch sexuelle Verhältnisse zu anderen Personen akzeptiert oder toleriert sein, zum Beispiel in der Beziehungspraxis der Polyamorie. In solchen "offenen" Partnerschaften werden häufig aber bestimmte Handlungen als Untreue verstanden:
Es gibt aber auch Auffassungen von partnerschaftlicher Treue und demgegenüber entsprechender Untreue, die sich nicht am Verhalten anderen (z.B. anderen Sexualpartnern) gegenüber orientieren, sondern das Verhalten dem Partner gegenüber zum Maßstab von Treue/Untreue machen, wie z.B. in "offenen" oder polyamorösen Beziehungen stärker betont wird. In diesem Verständnis ist serielle Monogamie, trotz völligen Fehlens von Seitensprüngen, keine Treue, während dauerhafte Hingabe, Rücksichtnahme, Einstehen für den Partner usw. als Treue empfunden werden, unabhängig von der Art der Kontakte zu anderen (ggf. auch anderen Partnern). In der Praxis sind hier andere Kontakte/Beziehungen allerdings insofern von Belang, als der Partnerschaft, deren Treue bemessen wird, hierdurch u.a. zeitliche Grenzen gesetzt werden. Dies trifft aber ebenso für jede andere Aktivität außerhalb der Partnerschaft (etwa Berufstätigkeit oder Hobbys) zu.
Untreue ist ein häufiges Thema in der Literatur und im Film. Beispiele hierfür sind Claude Chabrols Die untreue Frau, die Rahmenhandlung von Tausendundeine Nacht oder James Joyces Ulysses.
Untreue ist keineswegs mit Ehebruch zu verwechseln, da sie einerseits auch in nicht-ehelichen Partnerschaften vorkommt und andererseits nicht jede Form des Ehebruchs als Untreue aufgefasst werden muss.
Der Absatz 2 verweist auf den besonders schweren Fall des Betruges (§ 263 Abs. 3), der eine erhöhte Strafdrohung enthält. Die Vorschrift des § 263 Abs. 2 iVm. §§ 247, 248a StGB erklärt, dass besonders schwere Fälle (wie beim besonders schweren Fall des Diebstahls) ausgeschlossen sind, in denen eine geringwertige Sache (oder Summe) veruntreut werden (Strafantrag notwendig) oder die Untreue von einem Familienangehörigen begangen wird (Strafantrag notwendig).
Die Untreue ist von der Strafandrohung her ein Vergehen. Die Versuchsstrafbarkeit ist trotz anderslautender Überlegungen des Gesetzgebers nicht kodifiziert worden, da von erheblichen Beweisschwierigkeiten beim Tatentschluss auszugehen ist.