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Die Unternehmensbewertung dient der Ermittlung des Werts ganzer Unternehmen. Für eine Unternehmensbewertung gibt es verschiedene Anlässe:

  • gesetzliche Vorschriften wie die Ermittlung von Barabfindungen bei Umwandlung / Spaltung / Verschmelzung
  • vertragliche Vereinbarungen (Bei Ein- und Austritt von Gesellschaftern in / aus Personengesellschaften, bei Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen, Abfindungsfällen im Familienrecht)
  • sonstige Gründe (aus unternehmerischen Initiativen: Kauf / Verkauf von Unternehmen, Management Buy-In, Management Buy-Out, Fusionen, Zuführung von Eigen- oder Fremkapital, Börsengang etc.)
  • steuerrechtliche Gründe (Stuttgarter Verfahren)
Dafür wurden verschiedene Verfahren entwickelt:

Die funktionale Bewertungslehre erforscht den Unternehmenswert in Abhängigkeit seiner Zwecksetzung.

Wertermittlung

 

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