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Als Unternehmen oder Unternehmung wird allgemein ein von Personen durchzuführendes Vorhaben bezeichnet. Im wirtschaftlichen Bereich wird seine Struktur im so genannten Geschäftsplan festgeschrieben. Die Begriffe „Unternehmung“ und „Unternehmen“ werden heute meistens synonym gebraucht.

In der Wirtschaft ist ein Unternehmen eine rechtlich, wirtschaftlich und finanziell selbstständige Wirtschaftseinheit mit einer eigenen Unternehmensleitung.

Rechtsbegriff


Wirtschaftsunternehmen werden in Form einer so genannten „Firma“ geführt. Der Firmenbegriff ist im § 17 HGB festgelegt und bezeichnet die juristische Benennung eines kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes. Umgangssprachlich wird der Begriff Unternehmung dennoch oft fälschlicherweise für eine Firmierung benutzt oder er steht für eine Institution in der Gesellschaft. In Deutschland ist der Begriff Unternehmer in § 14 BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs. 1 UStG den Unternehmer, dort heißt es: .

Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des „Unternehmens“, da dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird.

Ein Betrieb ist hingegen eine reine „Produktionsstätte“, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Gebäude mit Maschinen. Kommt zu diesem Betrieb auch noch eine Rechtsform, die sog. Firmierung wie z. B. eine Kapitalgesellschaft („GmbH“, „AG“) bzw. ein sog. „Einzelunternehmen“ mit dem dazugehörigen Kapital in Form von Betriebsmitteln, Gebäuden, Geld, Aktien etc., so wird aus der Betriebsstätte ein Unternehmen. Die Frage, ob und wie ein solches Unternehmen auch unternehmerisch tätig wird, welche Unternehmen sie plant und verfolgt und ob sie dazu ggf. sog. Projekte durchführt, ist Gegenstand des Unternehmensbegriffes.

Unternehmensformen


Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche oder gemeinnützige Tätigkeit ausübt. Der Begriff beschreibt also eine „Aktivität“ und zunächst keine Firma. Als Unternehmen zählen insbesondere auch jene Vorhaben, die eine handwerkliche, freiberufliche, oder handelsrechtliche Arbeit als Einzelunternehmen- oder Familienbetriebe ausüben sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Größe oder Ziel eines Unternehmens (vergl. Zielformulierung) sind für die Definition eines Unternehmens irrelevant. Ein Unternehmen grenzt sich von einem Projekt grundsätzlich dadurch ab, dass es keinen definierten Endzeitpunkt besitzt, kein einmaliges, sondern ein ständiges Vorhaben ist und die Ressourcen i. d. R. nicht von vorne herein begrenzt sind. Sehr wohl können allerdings Projekte Bestandteil eines Unternehmens sein. Im kreativen und gemeinnützigen Bereich hat sich diese Trennung jedoch nicht etabliert. Hier spricht man bei jedem Vorhaben gerne von Projekt, weil die semantisch exakte DIN-69901-Terminologie in solchen Unternehmen weitgehend unbekannt ist (siehe auch Projekt).

Rechtsformen von Unternehmen

Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person geführt werden, Gesellschaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von mehreren Personen geführt werden.

Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen
Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften
z. B. Eingetragener Kaufmann z. B. GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft z. B. GmbH, AG z. B. eG

Ökonomische Interpretation

Die Frage, warum sich Individuen und Gruppen von Individuen zu Unternehmen zusammenschließen und dadurch Transaktionen außerhalb des Marktes durchführen, ist eine der Grundfragen der Industrieökonomik.

Neben Effizienzgründen (Technologische Gründe, Unternehmen als langfristige Beziehung, Unternehmen als Institution zum optimalen Umgang mit unvollständigen Verträgen) kann die Existenz von Unternehmen auch mit Rentenabschöpfung erklärt werden.

Unternehmensformen in der Praxis

Es gibt unterschiedliche Arten von Wirtschaftsunternehmen, sie können beispielsweise im industriellen Sektor, im handwerklichen Sektor, im Agrarsektor, in der Dienstleistung oder im Handel angesiedelt sein. Wenn ein Unternehmen über die Landesgrenzen expandiert, spricht man von einem Multinationalen Unternehmen.

Eine besondere Beachtung in der Europäischen Union schenkt man, politischen Äußerungen zufolge, den Klein- und Mittelunternehmen (vergl. KMU-Definition EU, Artikel 1). Viele große Unternehmen firmieren als Aktiengesellschaft und ihre Aktien werden an der Börse gehandelt. Bedeutende börsennotierte deutsche Unternehmen werden im Deutschen Aktienindex zusammengefasst.

Anzahl


UnternehmensinsolvenzenDeutschland.png Nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen gibt es insgesamt 3,3 Mio. Unternehmen in Deutschland, davon sind 0,5 Mio. Kapitalgesellschaften und 2,8 Mio. Personenunternehmen. Die Personenunternehmen teilen sich in 0,4 Mio. Personengesellschaften und 2,4 Mio. Einzelunternehmen auf. In den Einzelunternehmen sind dabei 0,8 Mio. freiberuflich Selbständige enthalten.

Siehe auch


Literatur


  • Volker Lietmeyer, Oliver Petzold: Bedingungen und Ziele für eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Wirtschaftsdienst 2005/9, S. 590ff.
  • Paco Xander Nathan: Sind Unternehmen die besseren Menschen?. Löhrbach 2004, ISBN 3922708307
  • Burkard Lotz: Der Konsortialvertrag des Anlagenbaus im In- und Ausland. In: ZfBR. 1996, S. 233 ff

Unternehmen

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