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Als Unterlagsrebe (verkürzt auch Unterlage) bezeichnet man im Weinbau die Mutterpflanze aus Rebstamm und Wurzelsystem, auf die Triebe (Edelreiser) einer anderen Rebsorte aufgepfropft werden (Veredelung). Bei den Unterlagsreben handelt es sich üblicherweise um amerikanische Rebsorten ("Amerikanerreben") und bei den Edelreisern um europäische Reben ("Europäerreben").

Europäerreben


Die europäischen Kulturreben (Vitis vinifera), die früher auf eigener Wurzel standen (wurzelechte Rebstöcke), wurden ab Mitte des 19. Jahrhunderts von der Reblaus befallen. Dieser Pflanzenschädling kam aus Amerika zunächst nach Frankreich und breitete sich schnell in den europäischen Weinanbaugebieten aus. Dort richtete er verheerende Schäden an. Die Reblaus verursachte an den Wurzeln der Europäerreben Anschwellungen (Tuberositäten), die zu anschließendem Pilzbefall und in der Folge zum Absterben der Rebstöcke führten.

Amerikanerreben


Um den europäischen Weinbau zu retten, benutzte man amerikanische Wildrebenarten als Unterlagsreben für die europäischen Edelreben. Die amerikanischen Reben sind gegen die Reblaus widerstandsfähig oder sogar resistent. Die meisten heute in Europa verwendeten Unterlagsreben sind Abkömmlinge der drei amerikanischen Wildarten Vitis riparia, Vitis rupestris und Vitis berlandieri oder Kreuzungen mit diesen.

Ein Auswahlkriterium für Unterlagsreben ist neben der Reblausresistenz ihre "Wüchsigkeit", d.h. wie gut sie die aufgepfropften Edelreiser mit Nährstoffen versorgen können. Ein weiteres Kriterium ist, wie die Unterlagsrebe mit bestimmten Bodenbedingungen wie z.B. stark kalkhaltigen Böden zurechtkommt.

Unterlagsreben unterliegen ebenso wie Edelsorten der Sortenzulassung.

Weinbau

 

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