Mit Unterbau wird bezeichnet
- bei Bahnen die baulichen Anlagen, auf denen der Oberbau mit den Gleisen und Schienen verlegt wird. Dazu gehören speziell Rampen, Dämme, Geländeeinschnitte sowie Brücken, mit denen vor allem die großen Unebenheiten des Geländes ausgeglichen werden.
- im Brückenbau wird damit die Konstruktion unterhalb des Überbaus bezeichnet. Dazu gehören z. B. Pfeiler, Brückenlager, die Gründung/Fundament etc.
- für den Straßenunterbau: Im Straßenbau wird unter Unterbau zum einem der gewachsene Boden verstanden, der im oberen Bereich gegebenenfalls durch Verdichten oder Einbringen von Bindemitteln verbessert wird. Ebenfalls wird die künstliche Aufschüttung von Böden zu Dämmen als Unterbau bezeichnet. Auch hier wird gegebenenfalls der Boden Oberflächlich verbessert. Siehe auch bei Architektur und Bauwesen/Themenliste Straßenbau
- architektonische Bedeutung, z. B. Verlattung
- organisatorische Ebene, z. B. akademischer Unterbau