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Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des Rechtsbruchs. Unlauterer Wettbewerb liegt dann vor, wenn das Verhalten von Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt. Unlauterer Wettbewerb führt daher zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Regelung in Deutschland


Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine historisch gewachsene Rechtsnorm, die Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb schützen soll und dabei dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung trägt.

Wettbewerbsrecht

 

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