Universitäten (vom lateinischen Wort universitas, Gesamtheit) sind Hochschulen, die die Wissenschaften in Forschung, Lehre, Studium und Ausbildung vollständig vertreten, in systematischer Ordnung lehren sowie Bildungsinhalte und Berufsqualifikationen mit den jeweils höchsten Ansprüchen ihres Geltungsbereichs ihren Studenten vermitteln sollen.
Die Universitäten im deutschen Sprachraum bieten Ausbildungsgänge nach ISCED, dem UNESCO-System zur Klassifizierung von Ausbildungssystemen, in den Leveln 5 und 6. Sie gehören zum tertiären Bildungsbereich.
Die ersten Universitäten in Europa entstanden im hohen Mittelalter (siehe Geschichte). Mit dem Aufkommen der Universitäten wurde das Wissensmonopol der Klöster durchbrochen. Dennoch blieb die universitäre Lehre vor allem in Mittel- und Nordeuropa noch bis über den Beginn der Neuzeit hinaus von den geistlichen Orden und dem Klerus dominiert.
WvHumboldt_a.jpgs vor der Humboldt-Universität in Berlin]] Seit der Einrichtung der Berliner Universität im Jahre 1810 (nennt sich seit 1949 Humboldt-Universität) setzte sich auch international das Humboldtsche Modell der Einheit von Forschung und Lehre durch, das besagt, dass die Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben sollen, damit das hohe Niveau der Lehre erhalten bleibt und den Studenten wissenschaftliche Qualifikationen besser vermittelt werden können.
Im Gegensatz zu anderen Hochschulen zeichnen sich die Universitäten durch einen breiten Fächerkanon aus. Typisch sind die klassischen, schon im Mittelalter eingeführten Fakultäten für Philosophie (Geisteswissenschaften, heute auch die philologischen und historischen Fächer), Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften. Dazu kommen die Naturwissenschaften - die bis in die Renaissance als ein Teilgebiet der Philosophie gelehrt wurden, ebenso wie die Mathematik – sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und weitere Arbeitsgebiete.
Andere Hochschulen, die nicht die Bezeichnung „Universität“ führen, beschränken sich dagegen auf Themengebiete wie Technik und Kunst oder gar nur auf einzelne Fächer wie Medizin und Tiermedizin.
Al Azhar, Egypt.jpg in Kairo/Ägypten]]
Historisch werden auch mittelalterliche Bildungseinrichtungen in außereuropäischen Ländern (in Afrika und Asien, dabei vor allem im islamischen Raum) als Universitäten bezeichnet, die nicht alle Merkmale einer europäischen Universität erfüllen (siehe auch: Madrasa). Dabei ist vor allem die Verleihung akademischer Grade als speziell europäische Erfindung zu betrachten.
Bildungseinrichtungen der Antike, so zum Beispiel im antiken Ägypten, Griechenland oder im Römischen Reich werden in der Regel nicht als Universitäten bezeichnet.
In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als rechtsfähige öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist das entsprechende Ministerium beziehungsweise der Senator für Wissenschaft und Kunst. Für allgemeinbildende Schulen ist in der Regel ein anderes Ministerium zuständig.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss beinahe aller deutschen Universitäten und Hochschulen und vertritt die Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Die Hochschulrektorenkonferenz wurde am 21. April 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet und vertrat anfangs nur die Universitäten und sogenannte wissenschaftlichen Hochschulen (das heißt diejenigen mit Promotionsrecht) der früheren Bundesrepublik und West-Berlins. Seit 1974 wurden auch andere Hochschulen und Fachhochschulen aufgenommen. Nach der Wiedervereinigung kamen auch die Hochschulen aus der ehemaligen DDR dazu. Deshalb erfolgte auch im Jahre 1990 die Umbenennung. Die HRK hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen, an denen circa 98 Prozent aller Studenten in Deutschland immatrikuliert sind. Auf der Ebene der Bundesländer arbeiten die jeweiligen Landesrektorenkonferenzen.
In der Schweiz sind die Kantone Träger der Universitäten und Hochschulen. Einzige Ausnahmen sind die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich und die École polytechnique fédérale de Lausanne, die von der Schweizer Bundesregierung getragen werden.
Die Lernenden an einer Universität bezeichnet man als Studenten oder heute zunehmend (fälschlich) als Studierende. Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden unter dem Oberbegriff Dozenten zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den Professoren des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.
Christian-Albrechts-Universitaet_Kiel_Mensa1.jpg
An der Spitze einer Universität steht ein Rektor (traditionelle Anrede: Magnifizenz) oder Präsident, der in der Regel selbst ein Universitätsprofessor ist. Der Leiter der Verwaltung wird in der Regel Kanzler genannt. Ein Kanzler einer Universität ist in der Regel ein Verwaltungsfachmann und kein Wissenschaftler. Als wichtigstes Entscheidungsgremium fungiert der Senat, in dem Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie teilweise auch Studenten ihren Sitz haben.
Universitäten gliedern sich in einzelne Fakultäten, Fachbereiche oder Departemente, die von einem Dekan (traditionelle Anrede: Spektabilität) geleitet werden (siehe auch: Medizinische Fakultät, Theologische Fakultät). Die Position des Dekans wechselt turnusmäßig zwischen den Professoren der Fakultät (siehe auch: Fakultätsentwicklung). Fakultäten haben ein eigenes Siegelrecht und das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen sowie daraufhin die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die akademischen Grade, insbesondere der Doktorgrad sind deshalb auch immer fakultätsspezifisch. Diese Eigenständigkeit der Fakultäten geht bis auf das Mittelalter zurück, als die Universitäten erst langsam aus eigenständigen Einheiten zusammengewachsen sind.
Die Fakultäten gliedern sich wiederum in die einzelnen Institute oder Seminare, an denen die jeweiligen Fächer unterrichtet werden. Diese Einrichtungen werden von einem der dort lehrenden Professoren (zum Beispiel mit dem Titel Institutsdirektor) geleitet.
Zu jeder Universität gehören auch zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.
Aachen_klinikum_innen.jpg ist das größte Krankenhausgebäude Europas]]
Viele Universitäten und Hochschulen stellen heute ihre naturwissenschaftlich-technischen Forschungskapazitäten auch kommerziellen Auftraggebern - hauptsächlich Industrieunternehmen - gegen Honorar zur Verfügung (Drittmittelforschung). Das verbessert die finanzielle Situation der Hochschulen und damit die Bildungsmöglichkeiten der Studenten. Auf der anderen Seite können die Unternehmen durch die projektbezogene Vergabe von Forschungsaufträgen ihre Fixkosten für Forschung und Entwicklung senken.
Als wichtigste Lehrveranstaltungen der Universitäten gelten (zumindest theoretisch) die Vorlesungen, in denen ein Dozent mit akademischer Lehrbefugnis (Venia legendi) Lehrstoff aus seinem Fachgebiet, wenn möglich aus seinem Forschungsgebiet, vorträgt. Das können Professoren, aber auch Privatdozenten sein - Voraussetzung ist, dass der Dozent die venia legendi besitzt. Die Lehrinhalte werden in so genannten Seminaren oder Übungen praxisnah weiter vertieft. Diese Lehrveranstaltungen werden oft von Assistenten oder anderen Lehrbeauftragten geleitet. Hier ist auch die Mitarbeit der Studenten gefordert. In naturwissenschaftlichen Studiengängen werden beispielsweise Laborarbeiten durchgeführt, in den geisteswissenschaftlichen Fächern beteiligen sich die Studenten mit Referaten.
Nach der Hälfte des Studiums wird in der Regel eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft eine fakultätsspezifische Bezeichnung trägt. So legen Mediziner nach der Hälfte ihres regulären Studiums ihr Physikum ab, bevor sie mit dem Klinikum beginnen.
Nach dem Hauptstudium, der zweiten Hälfte der regulären Studienzeit, legt der Student sein Examen ab, das auch wieder fakultäts- und studiengangspezifisch nach dem zu erlangenden akademischen Grad bezeichnet wird ("Magisterprüfung", "Diplomprüfung", "Staatsexamen" etc.). Für die Zulassung zum Examen werden Leistungsnachweise, die so genannten Scheine, verlangt. Diese werden zumeist nicht in den Vorlesungen, sondern in Übungen und Seminaren erworben. Zum Examen müssen in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt sowie oft eine schriftliche Arbeit eingereicht werden, die nachweisen soll, dass der Student in der Lage ist, den Forschungsstand der von ihm studierten Wissenschaft wiederzugeben. Anders als bei der Dissertation wird nicht erwartet, dass der Kandidat einen wissenschaftlichen Fortschritt erzielt.
Bei Prüfungen, die auf den Staatsdienst vorbereiten (Rechtswissenschaften, Lehramt etc.) oder einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen (Medizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie etc.), wird ein Staatsexamen abgelegt.
Theologen werden für die kirchliche Laufbahn durch eine kirchliche Prüfung qualifiziert.
Nach dem erfolgreichen Examen bekommt der Student einen fakultätsspezifischen akademischen Grad (Diplom, Magister etc.) verliehen, der berufsqualifizierend ist. Das Staatsexamen berechtigt nicht zum Führen eines bestimmten Grades, wird allerdings in aller Regel als Ausgangspunkt für eine Promotion akzeptiert.
Im Rahmen des im Jahre 1999 begonnen Bologna-Prozesses wird sich diese Struktur des akademischen Studiums bis zum Jahre 2010 grundsätzlich ändern. Bereits heute werden die Studiengänge in Deutschland sukzessive auf die Erreichung der neuen Master- und Bachelor-Abschlüsse umgestellt, die europaweit harmonisiert werden und vergleichbar sein sollen. Europa-übergreifend haben sich 45 Länder diesem Prozess angeschlossen, der in der Praxis vielfach mit enormen Problemen verbunden ist und intern scharfer Kritik ausgesetzt ist, die allerdings von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird.
Nach dem Examen kann ein Promotionsstudium begonnen werden, nach dessen Abschluss der Doktorand den Doktorgrad erwirbt, was in einigen Fakultäten für die Berufsqualifikation erwartet wird und in jedem Fall als der Nachweis "wissenschaftlicher Befähigung" gilt. Dies sind vor allem die Geistes- und Naturwissenschaften sowie die Medizin. Der "Doktor" ist der höchste akademische Grad. Die Promotion wird durch die Vorlage einer Dissertation, einer eigenständigen Forschungsarbeit, erlangt sowie durch das Bestehen eines Rigorosums und/oder einer wissenschaftlichen Disputation, in deren Verlauf der Doktorand meist seine Arbeit wissenschaftlich argumentativ verteidigen muss. Art und Ablauf dieses "mündlichen Verfahrens" sind von Fach zu Fach und von Universität zu Universität zum Teil sehr unterschiedlich.
Neuerdings gibt es auch die Einrichtung des Juniorprofessors, eine Position, die auch ohne Habilitation erreicht werden kann. Dies soll der Harmonisierung der akademischen Laufbahnen in Europa dienen, da die meisten Länder außerhalb des deutschsprachigen Raums keine Habilitation kennen. Die Juniorprofessur wird aber vielfach hart kritisiert, da die Reform das entscheidende Problem - die mit dem Einschlagen einer akademischen Laufbahn verbundene berufliche Unsicherheit - nicht behebt: Auch der Juniorprofessor ist nur befristet eingestellt und muss versuchen, nach spätestens 6 Jahren eine feste Anstellung zu erlangen.
In manchen künstlerisch orientierten Fachbereichen (zum Beispiel Kunst, Design, Architektur) wird eine Habilitation nicht als zwingende Voraussetzung für eine Professorenstelle betrachtet. Teilweise ist nicht einmal eine Promotion notwendig. Hier kann auch derjenige Lehrstuhlinhaber werden, der anstatt einer Promotion so genannte promotionsgleiche Leistungen nachweist; hierzu zählt auch eine umfangreiche Publikationsliste.
Das Einschlagen der akademischen Laufbahn ist in Deutschland mit hohen Risiken verbunden. Nach der Promotion - je nach Fach meist zwischen dem 26. und 33. Lebensjahr - muss man in der Regel weitere 5 oder 6 Jahre bis zur Habilitation einplanen. Da man nach der Reform des Hochschulrahmengesetzes faktisch nur noch 12 Jahre lang befristet an einer Hochschule beschäftigt sein kann, bedeutet dies, dass man mit Anfang vierzig entweder eine feste Anstellung (also in der Regel eine Professur) hat - oder gescheitert ist und sich nun eine andere Anstellung suchen muss, was natürlich oft nicht mehr gelingt. Fast der gesamte "akademische Mittelbau" leidet in Deutschland daher unter einem enormen Konkurrenzdruck und einer erheblichen Existenzangst - ein Umstand, der kaum einem Studenten bewusst ist: Nur wenigen ist bekannt, dass eine Vielzahl der Dozenten (sogar manch ein Professor) nur mit befristeten Stellen ausgestattet ist.
In nichtschriftlichen Kulturen findet eine Ausbildung der geistigen Elite eines Volkes, also der Berufsgruppen, die für die Bewahrung und Anwendung des gemeinschaftlichen Wissens zuständig sind, in Form einer persönlichen Ausbildung vom Vater oder Mentor auf den Sohn, bzw. Schüler statt. Der Heranwachsende wird durch ein Training on the Job auf seine zukünftige Aufgabe vorbereitet.
Das war auch noch zu Beginn der Entwicklung von Schriftkulturen, zum Beispiel in Ägypten während des Alten Reiches der Fall. Als sich dieses Reich durch politische Auflösungserscheinungen und Dezentralisierungstendenzen langsam auflöste und dadurch schließlich zerbrach, versetzte das die Schriftelite des Landes in einen lang andauernden Schockzustand, der sich in der Entwicklung einer speziellen Literaturgattung niederschlug, die sich mit Auflösungs- und Untergangsszenarien beschäftigte. Bei der Wiedererrichtung eines neuen Zentralreiches, dem so genannten Mittleren Reich wurden Maßnahmen getroffen, derartige zentrifugale Kräfte nicht entstehen zu lassen.
Die Ausbildung der Verwaltungselite des Landes, der Schreiber, wurde zentralisiert und professionalisiert. In den Lebenshäusern wurde der Verwaltungsnachwuchs zentral nach streng festgelegten Regeln von Berufslehrern ausgebildet. Die Ausbildung erfolgte unter Verwendung von festgelegten Texten, die die Verwaltungsfachkräfte in den Dienst des Königs und des Zentralreiches stellen sollten. Ziel war eine standardisierte Qualität der Ausbildung und Loyalität zum Herrscher.
In der europäischen Antike war eine derartige staatliche Lenkung und Zentralisierung unbekannt. Ausbildung funktionierte hier meist auf Privatinitiative einzelner Gelehrter, was aber auch nicht immer gern gesehen wurde. So musste sich Sokrates vorwerfen lassen, dass er Geld für die Unterrichtung der Söhne vornehmer Athener Bürger nehme, was damals offensichtlich gesellschaftlich noch nicht etabliert war. Aber schon wenig später finden wir große und berühmte Institutionen, die Schüler aus dem ganzen Mittelmeerraum anzogen: Das von Ptolemäos Philadelphos um 280 v. Chr. gegründete Museion zu Alexandria, die Philosophenschule zu Athen, anstaltlich verfasst namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Atticus (130 n.Chr.), und die nach diesen Mustern gebildeten Athenäen zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (Nîmes), Konstantinopel (424).
Während der Völkerwanderungszeit wurde das antike Wissen vor allem an den mesopotamischen Akademien Edessa, Harran (von Christen) und Pumbadita und Sura (von Juden) weitergetragen.
Daran knüpften die arabischen Medressen an, unter denen im früheren Mittelalter die zu Córdoba, Toledo, Syrakus, Bagdad, Damaskus und allen voran die Azhar in Kairo hohen Ruf genossen.
Bis Ende des 11. Jahrhunderts lehren die Magister ausschließlich im Auftrag eines Domkapitels oder Kollegiatstifts, oftmals mit kirchlichen Pfründen versehen. Im 12. Jahrhundert treten jedoch immer mehr wandernde Magister und Scholaren auf und viele Kathedralschulen und abgelegene Klosterschulen können mit der regionalen Schwerpunktbildung nicht mehr mithalten. Hinzu treten die seit dem 11. Jahrhundert laut werdenden kirchlichen Bedenken gegen die Lehrtätigkeit von Mönchen. Die Ausbildung des Diözesanklerus hält sie zwar am Leben, das Niveau bleibt aber auf Elementarausbildung beschränkt.
Bologna University seal.jpg der Universität Bologna]]
Im Jahre 1155 erlässt Kaiser Friedrich I. die Authentica „Habita“, die die wandernden und sich in Korporationen zusammenschließenden Schüler und Lehrer schützt und ihnen Gerichtswahl unter Bischof oder Magister sichert. Zumal für Finanzverwaltung und Rechtswesen benötigen Adel wie auch die päpstliche Kurie ausgebildete Scholaren, so dass seit 1200 Klärungen ihrer Rechtsstellung zugunsten von bischöflichem Jurisdiktionsprimat vor allem über die Lehrbefugnis autonomer Forschung und Lehre erfolgen. Eine zunehmend um ihrer selbst willen und nicht mehr für die kirchliche Ausbildung betriebene Wissenschaft ermöglicht erst die im 13. Jahrhundert aus der Verbindung der Magister mit den Kathedralschulen entstandene, als Organisationsform aber neue Universität. Diese Entwicklung bleibt zunächst regional beschränkt, erfasst etwa das deutsche Reich sehr verspätet und so bleibt die Universität teils bis zum 15. Jahrhundert im kirchlichen Rahmen.
Als älteste Universität Europas gilt dabei die Universität Bologna, deren Gründungsdatum mit dem Jahr 1088 angegeben wird. Tatsächlich wird sich ein genaues Datum nicht nennen lassen, da es sich hier um ein langsames Zusammenwachsen kleinerer Rechtsschulen handelte. In Bologna waren die Interessen des Kaisers wichtig für die Entwicklung einer effektiven Ausbildung von Rechtsgelehrten. Als weltliche Gegenmacht zum Papst war er darauf angewiesen, nicht nur Mönche und Geistliche als Schriftkundige in seiner Verwaltung zu beschäftigen. In den Rechtsschulen wurden Verwaltungsfachleute herangebildet, die vom Papst unabhängig waren. Die Entwicklung der Universitäten, speziell der rechtswissenschaftlichen Ausbildung stellte hier einen Emanzipierungsprozess vom Bildungsmonopol der Kirche dar.
Ganz im Gegensatz dazu verlief die Entstehung der Universität Paris. Obwohl auch hier die Ausbildung aus kleinen Anfängen langsam anwuchs, gilt als Gründungsakt die Ausstellung der päpstlichen Bulle Parens scientiarium durch Papst Innozenz III. im Jahre 1231. Innozenz wollte Paris zur obersten Schule der Christenheit machen. Durch die Zentralisierung in einer einzigen Schule sollte die Ausbildung der höheren Theologen besser zu überwachen sein. Die theologische Lehre wurde dadurch bis in das 14. Jahrhundert hinein stabilisiert.
Die Angehörigen der Sorbonne, Professoren wie Studenten, unterstanden dem Papst und der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Dies wurde auch vom französischen König bestätigt. Die Gerichtsbarkeit wurde vom Kanzler der Universität ausgeübt, der kein Mitglied der Universität war, sondern als Vertreter des Bischofs von Notre Dame agierte. Er wachte über die Reinheit der Lehre und vergab die akademischen Grade.
Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blancha von Kastilien (1226-36), der Ehefrau Ludwig IX. mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen.
Als die Bedeutung dieser Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste und Kaiser die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch. Aufgrund der besonderen dezentralen politischen Struktur des europäischen Mittelalters hätten ansonsten lokale Mächte - kleinere Fürsten oder die Städte - Einfluss auf die Universitäten gewinnen können. So entstand auch das Prinzip der akademischen Gerichtsbarkeit. Es erlaubte den Universitäten eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber lokalen Mächten und Machthabern und gleichzeitig eine Loyalität gegenüber Kaiser und/oder Papst. Dieses Prinzip wurde auch in der Reformationszeit beibehalten, als die protestantischen Fürsten ihre eigenen Landesuniversitäten gründeten, die oftmals in kleineren Provinzstädten angesiedelt wurden. Die akademische Gerichtsbarkeit umfasste nicht nur die Professoren und Studenten, sondern auch alle Angestellten der Universität. Man sprach auch von der civitas academica (deutsch: "Akademische Bürgerschaft"), also von der Universität als politischer Einheit.
Die innere Organisation der Universitäten orientierte sich ab 1249 an den verschiedenen Nationalitäten, wobei sich die kleineren an eine der größeren anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier so genannte Nationes: Gallikaner oder Gallier (zu denen auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer zählten), Picarden, Normannen und Engländer (die auch die Deutschen und weitere Nord- und Mitteleuropäer beinhalteten). Diese Einteilung galt sowohl für die Universitätsschüler als auch -lehrer.
Jede Nation hatte ihre besonderen Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wählten den Rektor der Universität. Papst Honorius III. verordnete 1219, dass nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, die vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten.
Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX. in Paris anerkannt und ordines oder facultates, Fakultäten, genannt wurden. Diese Einteilung löste allmählich die der Nationen ab. Etwas später nahm auch das Kollegium der Artisten, das heißt der Lehrer der "sieben freien Künste", die Verfassung einer vierten Fakultät an, die jedoch bis in die spätere Neuzeit zunächst nur die Aufgabe hatte, für das Studium einer der höheren Fachwissenschaften vorzubereiten. Dementsprechend waren ihre Lehrer häufig auch Scholaren in einer der oberen Fakultäten.
Vorrecht der Fakultäten war bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren dies drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer Prüfung durch die Fakultätsmeister von Seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt nur noch ihre Bestätigung gaben.
Nur die Magister hatten das uneingeschränkte Recht, als Lehrer ihrer Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft Doktoren. In Deutschland galt die Bezeichnung Doktor meist für die drei alten oder oberen Fakultäten, während die Fakultäten der freien Künste Magister ernannten. Die Ernennung zum Doktor wurde als Promotion bezeichnet. Diese fanden meistens unter festlichen Zeremonien statt, als Zeichen der Doktorwürde wurde der Doktorhut überreicht.
Zusätzlich zu Kollegs- oder Bursenangehörigen gab es im Mittelalter die so genannten fahrenden Schüler unterschiedlichster Alters- und Bildungsstufen.
Im Jahre 1500 gab es in Europa insgesamt 66 Universitäten, davon 17 in Frankreich, 16 im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, 13 in Italien, 11 in Spanien, drei in Schottland, zwei in England und je eine in Dänemark, Polen, Portugal und Schweden.
Der_Fleissige_Student.jpg zu erkennen, der Universität der Freien Reichsstadt Nürnberg]]
Im Verlauf der rasanten Entwicklung der Landesfürstentümer seit dem 15. Jahrhundert und der humanistischen Bewegung wurde die Bindung zwischen Kirche und Universität gelockert. Im 16. und 17. Jahrhundert entstanden weitere, zum Teil dezidiert evangelische (lutherische oder calvinistische), Universitäten (z.B. Marburg 1527, Albertina (Königsberg) 1544, Gießen 1607, Kiel 1665). Viele dieser Hochschulen dienten den jeweiligen Landesherren dazu, selbst die Fachleute auszubilden, die für die Verwaltung der Territorien dringend benötigt wurden.
Es entstand zudem im deutschen Sprachraum eine Mittelform zwischen den so genannten lateinischen Schulen (Gymnasien) und Universitäten, die als akademische Gymnasien oder gymnasia illustria bezeichnet wurden. Diese wurden von freien Städten und kleineren Landesfürsten eingerichtet, um ein Abwandern der gebildeten Jugend zu den Universitäten zu vermeiden. Sie unterschieden sich von den Universitäten meist in der Größe und darin, dass sie keine Titel verleihen konnten. Mehrere dieser akademischen Gymnasien entwickelten sich später zu wirklichen Hochschulen.
Während im protestantischen Norden die Universitäten im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit wurden, blieben die "neuen" jesuitischen Universitäten des 16. und 17. Jahrhunderts (Würzburg 1582, Olmütz 1573, Graz 1582, Paderborn 1614), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen Universitäten umgestaltet wurden, dem älteren Typus im Wesentlichen treu.
An den protestantischen Universitäten entstanden in dieser Zeit die Studentenverbindungen, gleichzeitig fand eine Beteiligung der Studenten an der Universitätsverwaltung nicht mehr statt. Die Wahl junger, studierender Fürsten zum Rektor wurde reine Formsache, da die eigentliche Verwaltung von Prorektoren, die aus der Gruppe der Professoren gewählt wurden, geführt wurde.
Bis zum Jahre 1789 war die Zahl der Universitäten in Europa auf 142 angewachsen. Das größte Kontingent war dabei mit 34 Universitäten in Deutschland (Heiliges Römische Reich ohne habsburgische Gebiete) zu verzeichnen, was auf den Wettbewerb der Landesfürsten und den Druck der Gegenreformation zurückzuführen ist. Als Folge davon gab es danach in der Napoleonischen Zeit eine erhebliche Zahl von Universitätsschließungen, nur die bedeutenderen Hochschulen zwischen Freiburg und Kiel blieben bestehen. Im Jahre 1790 stand Italien mit 26 Universitäten an zweiter Stelle. Dann folgten Frankreich mit 25, Spanien mit 23, Österreich-Ungarn mit 12, die Niederlande mit sechs, Schottland mit fünf, Skandinavien mit vier, England und Russland mit je zwei sowie Irland, Portugal und die Schweiz mit je einer Universität.
Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verlagerte sich der Schwerpunkt an den Universitäten vom Sammeln, Ordnen und Vermitteln von Wissen verstärkt hin zur Forschung, also zum Erzeugen von Wissen. Dies geschah inspiriert durch das Humboldtsche Bildungsideal der Einheit von Forschung und Lehre, das in der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, der heutigen Humboldt-Universität begründet wurde und weltweite Nachahmung fand. In den 1880er Jahren begann eine Neuordnung der Fakultäten an den Universitäten, so entstanden natur-, staats-, geistes- oder wirtschaftswissenschaftliche Fakultäten. Zudem wurden die akademischen Seminare beliebt, bei denen die Studenten unter Anleitung praktische Übungen durchführen. Gleichzeitig entwickelten sich die Laboratorien, Observatorien und Kliniken, so dass in den Naturwissenschaften und in der Medizin eine praxisnahe Ausbildung vorgenommen werden konnte. Allerdings traten in dieser Zeit auch erstmals "überfüllte" Studiengänge auf. Einen besonderen Typus der Universität stellt die Stiftungsuniversität dar, die erste wurde in Frankfurt am Main im Zeitraum 1912/1914 gegründet.
Die ersten Frauen studierten an der Universität Zürich (erste Promotion einer Frau 1867) und bald auch an den Universitäten in Genf, Lausanne und Bern. Fast alle dieser Studentinnen an den Schweizer Universitäten kamen aus dem Russischen Reich, das Frauen vom Studium ausschloss. Die guten Erfahrungen mit diesen Studentinnen trugen wesentlich dazu bei, dass sich ab den 1890er Jahren auch die deutschen Universitäten schrittweise für Frauen öffneten. Heute ist mehr als die Hälfte der Studierenden an deutschen Hochschulen weiblich, allerdings mit sehr starken Schwankungen je nach Fach (s.a. Frauenstudium).
Der anhaltende wirtschaftliche Nachkriegsaufschwung und spätere Bildungsreformen gewährten in der Bundesrepublik ab 1960 allmählich Kindern aus allen gesellschaftlichen Schichten einfachen Zugang zu höherer Bildung. Ab 1962 wurden neue Universitäten gegründet, u.a. in Bochum (1962), Regensburg (1962), Düsseldorf (1966), Konstanz (1966), Ulm (1967), Dortmund (1968), Augsburg (1970), Trier (1970), Bremen (1971), Oldenburg (1973) und Passau (1978) in Deutschland sowie Salzburg (1962) und Linz (1966) in Österreich. Als neuartige Hochschulen wurden in Hessen und Nordrhein-Westfalen auch Gesamthochschulen gegründet, so in Kassel (1971) und im Jahre 1972 in Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal, die jedoch später alle in reguläre Universitäten überführt wurden.
Die seit 1965 aufkommende Studentenbewegung war ein Teil des internationalen reformerischen Aufbruchs, der besonders 1968 von Berkeley (USA) über Paris, Berlin, Frankfurt bis Prag reichte. Die deutsche "68-er"-Generation rebellierte gegen das Totschweigen der Verbrechen des "Dritten Reiches" durch die Elterngeneration und deckte die unaufgearbeiteten Verstrickungen erheblicher Teile der deutschen Wissenschaft in der Hitlerzeit auf. Der die Diskussion bestimmende Teil der damaligen Studenten sah die gründliche Aufarbeitung und Abkehr von Traditionen, die das Dritte Reich vorbereitet hatten, als Voraussetzung für jeden weiteren wissenschaftlichen und sozialen Fortschritt an. Das berühmteste Transparent der Studentenbewegung wurde 1967 während der Rektoratsübergabe an der Universität Hamburg enthüllt und prangerte dies mit dem Spruch „Unter den Talaren - Muff von 1000 Jahren“ an.
Die Studentenbewegung hat die universitäre Landschaft nachhaltig beeinflusst: Eine erweiterte Mitbestimmung - Drittel- und Viertelparität - in den Universitätgremien der akademischen Selbstverwaltung eröffnete den Studenten eine Fülle an neuen politischen Wirkungsmöglichkeiten. Es existiert heute an den Universitäten eine pluralistische Vielfalt von Vereinigungen. Darunter sind studentische Selbstverwaltungsorgane wie AStA-Referate für hochschul- und gesellschaftspolitische Fragen (z.B. Schwulenreferate, Ausländerreferate), politische Fachbereichsinitiativen, Freizeiteinrichtungen, z.B. Studentencafés, Entrepreneur-Vereine und Ausgründungsinitiativen zur Karriere-Förderung. Studentische Dachverbände wie der fzs verstehen sich bewusst als Gegengewicht zu herkömmlichen Studentenverbindungen, lehnen diese ab und bekämpfen sie offen.
Neben den staatlichen und den privaten kommerziellen Universitäten gab es auch immer wieder Versuche, nichthierarchisch organisierte "offene" Universitäten zu schaffen. Einen solchen Versuch stellt gegenwärtig die so genannte Offene Uni BerlinS dar.
Die German University Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich. Mit Unterstützung der Universitäten Ulm und Stuttgart wurde die GUC im Jahre 2001 gegründet und hatte bereits zwei Jahre später 3300 Studenten mit einem Frauenanteil von 40 Prozent.
Eine derzeit große Veränderung in der europäischen Hochschullandschaft ist das Bestreben zur Harmonisierung und Internationalisierung des europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess), der weit über die EU-Grenzen hinausgreift und an dem sich 45 Länder beteiligen. Wichtigste Veränderung für die Studenten ist dabei der einheitliche Wechsel der Studienabschlüsse zu Bachelor und Master (nicht identisch mit den angelsächsischen Abschlüssen) bis zum Jahr 2010. Damit soll ein einfacherer Universitätswechsel sowie eine leichtere Anerkennung und ein besserer Vergleich der Studienabschlüsse beim Berufseinstieg oder -wechsel über alle Ländergrenzen hinweg erreicht werden.
Moderne Universitätsbauten im Bild:
| Jahr | Universität | - | 1321 | Universität Florenz, Florenz | - | 1339 | Universität Grenoble, Grenoble | - | 1343 | Universität Pisa, Pisa | - | 1346 | Universität Valladolid, Valladolid | - | 1348 | Universität Prag, Prag | - | 1361 | Universität Pavia, Pavia | - | 1364 | Universität Krakau, Krakau | - | 1365 | Universität Wien, Wien | - | 1386 | Universität Heidelberg, Heidelberg | - | 1388 | Universität Köln, Köln | - | 1392 | Universität Erfurt, Erfurt | - | 1402 | Universität Würzburg, Würzburg | - | 1409 | Universität Leipzig, Leipzig | - | 1419 | Universität Rostock, Rostock | - | 1425 | Katholische Universität Löwen, Löwen | - | 1434 | Universität Catania, Catania | - | 1450 | Universitat de Barcelona, Barcelona | - | 1456 | Universität Greifswald, Greifswald | - | 1457 | Universität Freiburg, Freiburg im Breisgau | - | 1460 | Universität Basel | - | 1477 | Johannes Gutenberg-Universität Mainz |
|---|
siehe auch: Graphische Darstellung der europäischen Universitäten
Akademische Bildung | Studium | Universität | Körperschaft des öffentlichen Rechts
جامعة | Университет | Univerzitet | Universitat | Univerzita | Университет | Universitet | Πανεπιστήμιο | University | Universitato | Universidad | Yliopisto | Université | Ollscoil | Universidade | אוניברסיטה | Sveučilište | Egyetem | Universitas | Università | 大学 | უნივერსიტეტი | 대학교 | Universitas | Universitetas | Universiti | Universiteit | Universitet | Universitet | Uniwersytet | Universidade | Университет | Univerzitet | University | Univerzita | Univerza | Universitet | มหาวิทยาลัย | Unibersidad | Üniversite | ئۇنىۋېرسىتېت | Університет | אוניווערסיטעט | 大学 (教育机构)
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