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Universalbanken, auch Vollbanken genannt, sind Kreditinstitute, die im Gegensatz zu Spezialinstituten die gesamte Bandbreite der Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte anbieten, wie sie für deutsche Banken im Kreditwesengesetz definiert sind. Dazu gehören u. a.

Die Universalbanken sind bestrebt, ein Allfinanzangebot anzubieten und damit die Kundenbindungen zu intensivieren, beständiger zu machen und Cross-Selling-Geschäfte nutzen zu können und so den Ertrag pro Kunde zu steigern. Auch für den immer intensiver werdenden Beratungsbedarf (insbesondere im Hinblick auf die zunehmend öfter gerichtlich eingeklagte Haftung für richtige und vollständige Beratungsleistungen) ist es von Nutzen, sämtliche Finanzen eines Kunden im Blick zu haben, um ihn so vollständig beraten zu können.

Praktisch wird das Universalbankprinzip dadurch realisiert, dass alle Spezialbankleistungen (Zahlungsverkehr, Aktiv- und Passivgeschäft, Investmentbanking, usw.) im Unternehmen selbst realisiert werden bzw. als Outsourcing-Leistungen wie eigenen Leistungen angeboten werden. Nicht-Bank-Leistungen werden als Vermittlungsleistungen für andere Finanzdienstleister erbracht. Organisatorisch kann dies durch Kooperationen, durch gekaufte oder selbst gegründete Tochterunternehmen (z. B. DWS-Investmentgesellschaft ist eine Tochter der Deutschen Bank AG) oder durch komplexere Konzernstrukturen (z. B. der Aufkauf der Dresdner Bank AG durch die Allianz AG) erfolgen.

Die Geschäfte der Universalbanken lassen sich aufteilen in:

  1. das Aktivgeschäft oder Kreditgeschäft: Kontokorrentkredite, Diskontkredite, Avalkredite, Investitionskredite, Baufinanzierungen, Realkredite
  2. das Passivgeschäft zur Geldbeschaffung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen
  3. Dienstleistungen : Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft, Überweisungen, Inkassogeschäfte, Devisengeschäfte, Dokumentgeschäft im Außenhandel
  4. Investmentgeschäft als Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen, An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung
  5. Sonstige Dienstleistungen: Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von Kreditkarten und Reiseschecks

Deutsche Universalkreditinstitute
=Kreditbanken
=

Das Streben nach Gewinn steht bei Kreditbanken im Vordergrund.

Geschäfte:

  • Effektengeschäft
  • Emission von Wertpapieren für Kunden
  • Investment Banking
  • Sonstige Formen der Refinanzierung

=Sparkassen, Landesbanken und Girozentralen
= Landesbanken und Girozentralen wie die Dekabank erfüllen Mittlerfunktionen.

Die Sonderstellung Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ab 2005 aufgehoben, da dies eine Subvention darstellt, die gegen europäisches Beihilferecht verstößt. Übergangsregelung: Grandfathering.

=Genossenschaftsbanken und Genossenschaftliche Zentralbank
= Die Genossenschaftliche Zentralbank ist die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank) und die WGZ-Bank.

Haftendes Eigenkapital besteht weitgehend aus Geschäftsguthaben.

=Unterschiede
= Unterschiede zwischen den Universalkreditinstituten ergeben sich hinsichtlich:
  • der Rechtsform (AG, KGaA)
  • des Unternehmensziels
  • der Zahl der rechtlich selbständigen Institute
  • der Zahl der Zweigstellen

Vorteile von Großbanken gegenüber Sparkassen

  • Kundenhistorie
  • Führungskräfte
  • Großkreditobergrenzen

Internationale Vorkehrungen

Das Universalbankprinzip ist nicht auf der ganzen Welt anzutreffen. In zahlreichen Staaten (z. B. USA, Großbritannien) sind überwiegend Spezialkreditinstitute anzutreffen. Dies liegt daran, dass das Universalbankprinzip aus aufsichtsrechtlicher Sicht in diesen Staaten als sehr kritisch und problematisch angesehen wird, weil sich durch die verschiedenen Geschäftsbereiche massive Interessenkonflikte ergeben können. Wickelt beispielsweise ein Unternehmen seine Kreditgeschäfte, seinen Zahlungsverkehr, seine Kapitalanlagen und seinen Börsengang über eine Universalbank ab, stellt sich die Frage, ob die Bank das Wissen aus der vielfältigen Geschäftsbeziehung im Rahmen der Anlageberatung für die Aktie dieses Unternehmens verwenden darf oder muss, ohne dabei die Interesse des Anlegers und des Unternehmens zu verletzen.

Banken arbeiten aufgrund der Sicherheitsbedürfnisse (wie Datenschutz und Datensicherheit) mit spezieller Informationstechnik, sowohl was die Hardware als auch was die Software angeht.

siehe auch : Spezialbank, Privatbank

Kreditinstitut

 

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