Ein Unisex-Tarif ist ein Versicherungstarif, der das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht als Tarifkriterium verwendet, obwohl es die Risikobewertung beeinflusst. Bei einem Unisex-Tarif erhalten bei ansonsten gleichen Voraussetzungen Männer und Frauen für den gleichen Beitrag gleiche Leistungen.
Das Geschlecht spielt insbesondere in der Lebens- und Rentenversicherung als Tarifkriterium eine wichtige Rolle, da die Lebenserwartungen der Geschlechter teilweise stark voneinander abweichen (Frauen haben z.B. in Deutschland eine um ca. fünf Jahre längere Lebenserwartung als Männer).
Politische Bestrebungen zur Einführung von Unisex-Tarifen hat es bisher nur dann gegeben, wenn Frauen höhere Beiträge als Männer zahlen mussten, nicht aber im umgekehrten Fall.
Der gescheiterte Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes sah vor, dass das Datenmaterial und die Berechnung offen gelegt werden müssten, wenn das Geschlecht ein bestimmender Faktor bei der Risikobewertung in Krankenversicherungstarifen sei.
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