Csa8x10.jpg, Chief of Staff of the Army (USA)]] Als Uniform (ugs. Kluft, in Österreich ugs. Wichs) bezeichnet man eine in Trageweise, Schnitt, Farbe und Textilie gleichartige Dienstkleidung von staatlichen Dienstkräften oder Hilfsdiensten, um optisch uniform (*, gleich-, einförmig; gleichmäßig, einheitlich) in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Die Uniform symbolisiert die Funktion ihres Trägers und/oder dessen Zugehörigkeit zu einem Verband und zu einer Organisation (Bekleidung, Abzeichen, Flagge u.a.). Durch das Tragen der Uniform soll das Individuum seinen Beruf oder seine Aufgabe verkörpern und seine Aufgabe als Funktionsträger besonders in den Vordergrund stellen. Mit dem Tragen der Uniform wird auch der Korpsgeist der Uniformträger ausgebildet und gefestigt.
Uniformen sind entweder vorgeschrieben (z.B. öffentlicher Dienst) oder üblich. Soldaten, Angehörige von Hilfsdiensten sowie Polizeivollzugsbeamte im Auslandseinsatz sind zudem aufgrund des Völkerrechts verpflichtet, Uniformen (mit Zeigen der Flagge) zu tragen.
Uniformen werden bei der Arbeitsverrichtung (Dienstuniform/Arbeitskleidung) und bei bestimmten Anlässen getragen, z. B. bei Zeremonien. Beim Militär handelt es sich um komplexe Gebilde mit sehr variantenreichen Ausführungen, Trageweisen und Bezeichnungen (z.B. Kampfanzug). Cpt John Paul Jones.jpg)]]
Das Tragen von Uniformen war in der Weimarer Republik ab 1921 durch einen Erlass des Reichspräsidenten Friedrich Ebert für Zivilisten verboten. Sein Nachfolger, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, hob das Uniformverbot am 26. August 1925 auf.
Einen Höhepunkt in der Bedeutung des Uniformtragens und in der Verbreitung erreichte die Uniformität der Kleidung in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts. In dieser Zeit führten u.a. die Parteien NSDAP und KPD eine eigene Parteikleidung für ihre Mitglieder und die Jugendorganisationen Hitler-Jugend, Bund Deutscher Mädchen und NAPOLA ein.
Eine Uniform besteht aus einer kompletten Garnitur der Bekleidung, d.h. Kopfbedeckung, Oberbekleidung, Beinkleid, Schuhwerk sowie Dienstgradabezeichen und ggfs. Orden.
Die Vielzahl der Uniformstücke ist in der Liste der Uniformstücke beschrieben.
Neben der Einsatz- oder Felduniform für den täglichen Dienst existieren v.a. im öffentlichen Dienst verschiedene Ausführungen; So existieren Uniformen für repräsentative Anlässe (Ausgehuniformen, die sogenannte "erste Garnitur"/Gardeuniform), spezielle Uniformen für Einsatzgebiete (z. B. Wasser, Berge, Tropen, Wüsten, Wälder) und Einsatzaufgaben (z. B. Technischer Dienst, Alpineinsatz, geschlossene Einsätze) oder Tätigkeiten (Panzerkombi, Fliegerkombi, uniformierter Sportanzug).
Die reguläre Uniform eines Soldaten oder Polizeibeamten wurde lange Zeit auch Waffenrock genannt. Im öffentlichen Dienst sind für die einzelnen Bereichen Anzugsordnungen (z.B. Uniformverordnung (D); Bundeswehr: ZDv 37/10) anzuwenden.
Auch im Verkehrswesen, insbesondere bei der Eisenbahn und Post, wurden bis zur Privatisierung Uniformen getragen, wobei der militärische Charakter zugunsten eines zivileren Aussehens im Laufe der Jahre verloren ging.
Beim Aufbau der deutschen Bundeswehr nach dem Zweiten Weltkrieg galt der wehrpflichtige Staatsbürger in Uniform als neues politisches Leitbild.
Das Tragen von Uniformen auf Passfotos (außer bei Dienstausweisen) ist verboten.
In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform der Polizei, des Deutschen Roten Kreuzes, der Bundeswehr sowie Kleidungsstücke, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB).
In Österreich sind die Uniformen und Uniformteile von Polizisten und Soldaten unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist nicht erlaubt, außer für szenische Zwecke (z.B. Filmaufnahmen), an einem öffentlichen Ort eine solche Uniform oder Uniformteile (Abzeichen, Distinktionen udgl.) zu tragen. Wer dem zuwiderhandelt, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 360.- oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen erhalten. Eine Amtsanmaßung nach § 314 StGB ist auch in Österreich strafbar, allerdings ist dafür nicht das Tragen einer Uniform notwendig.
Berufskleidung, Amtstracht, Dienstkleidung, Schuluniform, Pfadfinderkluft
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