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Csa8x10.jpg, Chief of Staff of the Army (USA)]] Als Uniform (ugs. Kluft, in Österreich ugs. Wichs) bezeichnet man eine in Trageweise, Schnitt, Farbe und Textilie gleichartige Dienstkleidung von staatlichen Dienstkräften oder Hilfsdiensten, um optisch uniform (*, gleich-, einförmig; gleichmäßig, einheitlich) in der Öffentlichkeit aufzutreten.

Die Uniform symbolisiert die Funktion ihres Trägers und/oder dessen Zugehörigkeit zu einem Verband und zu einer Organisation (Bekleidung, Abzeichen, Flagge u.a.). Durch das Tragen der Uniform soll das Individuum seinen Beruf oder seine Aufgabe verkörpern und seine Aufgabe als Funktionsträger besonders in den Vordergrund stellen. Mit dem Tragen der Uniform wird auch der Korpsgeist der Uniformträger ausgebildet und gefestigt.

Uniformen sind entweder vorgeschrieben (z.B. öffentlicher Dienst) oder üblich. Soldaten, Angehörige von Hilfsdiensten sowie Polizeivollzugsbeamte im Auslandseinsatz sind zudem aufgrund des Völkerrechts verpflichtet, Uniformen (mit Zeigen der Flagge) zu tragen.

Uniformen werden bei der Arbeitsverrichtung (Dienstuniform/Arbeitskleidung) und bei bestimmten Anlässen getragen, z. B. bei Zeremonien. Beim Militär handelt es sich um komplexe Gebilde mit sehr variantenreichen Ausführungen, Trageweisen und Bezeichnungen (z.B. Kampfanzug). Cpt John Paul Jones.jpg)]]

Geschichte


Die ersten Uniformen waren in der Antike im Militär üblich (vor allem bei den Römern). Im Frühmittelalter trugen Soldaten bei Feldzügen in Mitteleuropa die Fahne mit dem Wappen ihres Landesherrn voran und machten sich damit anstatt einer Uniform als feindliche Kampfeinheit erkennbar. Bereits 1309 wurde die Bezeichnung vestitura uniformis (lat. einheitliche Kleidung) für die vierhundert Ritter gebraucht, die Herzog Friedrich von Österreich nach Speyer begleiten. In Preußen löste allerdings erst zu Zeiten Friedrichs II. der heutige Begriff die Bezeichnungen Livree oder Montierung ab. Davon stammt auch der Begriff Montur ab, der umgangssprachlich statt Uniform verwendet wird. Uniformen wurden bereits seit dem Mittelalter auch im zivilen Bereich verwendet. May 28 2002 Ground Zero Cleanup 03.jpg Besonders beim Militär hat sich die Form der Uniform stark geändert. Die Uniformierung der Truppen setzte sich von der Mitte des 17. Jh. bis in das 18. Jh. mit der Bildung der stehenden Heere durch. Um 1720 waren fast alle europäischen Armeen uniformiert. Aus dieser Zeit stammen die typischen Grundfarben der Uniformen: Uniform_kgl_bayer_chevauleger.png Regimenter um 1904]] Dabei läßt sich folgende Regelmäßigkeit feststellen: Die Armeen protestantischer Staaten (Preußen, Schweden, Dänemark) trugen blaue Röcke, die Armeen katholischer Staaten weiße (Frankreich, Österreich) bzw. gelbe (Spanien) Röcke, Rußland (russisch-orthodox, grün) und England (anglikanisch, rot) wichen von diesem Schema ab. Zogen die Soldaten noch im 19. Jahrhundert bunt und auffällig ins Feld, waren die Uniformen schon im ersten Weltkrieg so ausgeführt, dass der Soldat im Gelände schwer sichtbar wurde. Die Farben wurden der jeweiligen Umgebung angepasst (Tarnfarbe und Tarnstruktur). Aber auch im Material und in der Ausführung waren große Unterschiede. Heutige Einsatzuniformen müssen praktisch und pflegeleicht mit vielen Taschen sein, während die alten Uniformen eher der Galauniform glichen. Israel 4 021.Israelic Soldier.jpg Im 18. und 19. Jahrhundert existierten für den Zivilstaat auch Ziviluniformen.

Das Tragen von Uniformen war in der Weimarer Republik ab 1921 durch einen Erlass des Reichspräsidenten Friedrich Ebert für Zivilisten verboten. Sein Nachfolger, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, hob das Uniformverbot am 26. August 1925 auf.

Einen Höhepunkt in der Bedeutung des Uniformtragens und in der Verbreitung erreichte die Uniformität der Kleidung in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts. In dieser Zeit führten u.a. die Parteien NSDAP und KPD eine eigene Parteikleidung für ihre Mitglieder und die Jugendorganisationen Hitler-Jugend, Bund Deutscher Mädchen und NAPOLA ein.

Arten und Ausführungen


Eine Uniform besteht aus einer kompletten Garnitur der Bekleidung, d.h. Kopfbedeckung, Oberbekleidung, Beinkleid, Schuhwerk sowie Dienstgradabezeichen und ggfs. Orden.

Die Vielzahl der Uniformstücke ist in der Liste der Uniformstücke beschrieben.

Neben der Einsatz- oder Felduniform für den täglichen Dienst existieren v.a. im öffentlichen Dienst verschiedene Ausführungen; So existieren Uniformen für repräsentative Anlässe (Ausgehuniformen, die sogenannte "erste Garnitur"/Gardeuniform), spezielle Uniformen für Einsatzgebiete (z. B. Wasser, Berge, Tropen, Wüsten, Wälder) und Einsatzaufgaben (z. B. Technischer Dienst, Alpineinsatz, geschlossene Einsätze) oder Tätigkeiten (Panzerkombi, Fliegerkombi, uniformierter Sportanzug).

Die reguläre Uniform eines Soldaten oder Polizeibeamten wurde lange Zeit auch Waffenrock genannt. Im öffentlichen Dienst sind für die einzelnen Bereichen Anzugsordnungen (z.B. Uniformverordnung (D); Bundeswehr: ZDv 37/10) anzuwenden.

Träger


Auch im Verkehrswesen, insbesondere bei der Eisenbahn und Post, wurden bis zur Privatisierung Uniformen getragen, wobei der militärische Charakter zugunsten eines zivileren Aussehens im Laufe der Jahre verloren ging.

Sonstiges


In Deutschland darf öffentlich keine Uniformen als Ausdruck einer politischen Gesinnung getragen werden (Vergehen gem. §§ 3, 28 Versammlungsgesetz). Obwohl diese Straftat im Versammlungsgesetz verankert ist, gilt sie nicht nur bei Versammlungen.

Beim Aufbau der deutschen Bundeswehr nach dem Zweiten Weltkrieg galt der wehrpflichtige Staatsbürger in Uniform als neues politisches Leitbild.

Das Tragen von Uniformen auf Passfotos (außer bei Dienstausweisen) ist verboten.

In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform der Polizei, des Deutschen Roten Kreuzes, der Bundeswehr sowie Kleidungsstücke, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB).

In Österreich sind die Uniformen und Uniformteile von Polizisten und Soldaten unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist nicht erlaubt, außer für szenische Zwecke (z.B. Filmaufnahmen), an einem öffentlichen Ort eine solche Uniform oder Uniformteile (Abzeichen, Distinktionen udgl.) zu tragen. Wer dem zuwiderhandelt, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 360.- oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen erhalten. Eine Amtsanmaßung nach § 314 StGB ist auch in Österreich strafbar, allerdings ist dafür nicht das Tragen einer Uniform notwendig.

Siehe auch:


Berufskleidung, Amtstracht, Dienstkleidung, Schuluniform, Pfadfinderkluft

Weblinks


Uniform

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