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Unter Unfallversicherung wird eine Versicherung verstanden, die nach einem Unfall unter bestimmten weiteren Voraussetzungen verschiedene Leistungen bezahlt. Diese gliedern sich in

  • Prävention, vorbeugende Maßnahmen
  • Rehabilitation, Maßnahmen um unfallbedingte physische oder psychische Folgeschäden zu beseitigen oder zu mindern
  • Entschädigungen durch Geldleistungen, Zahlung für Verstorbene oder Renten

In der privaten Unfallversicherung wird dabei mit der Gliedertaxe gearbeitet. Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, nach der in der privaten Unfallversicherung der Invaliditätsgrad im Falle vollständigen Verlustes oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder Sinnessorgane festgelegt wird.

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Versicherungswesen

 

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