Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Nach dem Sozialgesetzbuch VII § 15 erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden müssen:
''Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über
In der Unfallverhütungsvorschrift nach Satz 1 Nr. 3 kann bestimmt werden, daß arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auch durch den Unfallversicherungsträger veranlaßt werden können.
Die Berufsgenossenschaften bezeichnen die von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften als Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV).
Seite des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften www.hvbg.de,
für den öffentlichen Bereich "Bundesverband der Unfallkassen", Seite http://www.unfallkassen.de/webcom/show_article.php?wc_c=476
und alle Vorschriften aller gewerblichen Berufsgenossenschaften: Carl Heymannsverlag zum download.
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"Unfallverhütungsvorschriften".
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