Die deutschen Unfallkassen sind die Unfallversicherungsträger für die Angestellten des öffentlichen Dienstes und der aus diesem hervorgegangenen Unternehmen (z.B.: Deutsche Bahn oder Deutsche Post), getrennt nach Bund, Ländern und Gemeinden.
Die Versicherten sind die Angestellten und Arbeiter im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des Bundes, der Länder und Gemeinden. Hierunter fallen auch Schüler und Studenten, je nach Zugehörigkeit der Schule. Gesetzesgrundlage bildet hier das Sozialgesetzbuch VII. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind dagegen die gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig.
Beispiele:
Alle deutschen Unfallkassen sind im Bundesverband der Unfallkassen (BUK) in München organisiert.
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