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Der Begriff Unfall bezeichnet ein ungewolltes Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen, mit oft schwerwiegenden Folgen.

Im juristischen Kontext liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.

In der Unfallversicherung liegt - ihrem Schutzzweck entsprechend - ein Unfall vor, wenn das Ereignis eine Gesundheitsschädigung verursacht.

Sinnvolle Einteilungen ergeben sich aus

  • dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt, z. B.:

  • aus der Art des Ereignisses selbst, z. B.

Für Versicherungszwecke wird der Begriff meist enger definiert; vgl. Unfallversicherung.

Einem Unfall liegt immer eine Unfallursache zugrunde.

Siehe auch


Weblinks


Schaden

Hændeligt uheld | Accident | Akcidento | Accidente | Vahinko | Accident | 事故 | Ongeluk | Acidente | Авария | Accident | Olycka | Aksidente | Аварія | עקסידענט

 

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