Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt, beschrieben und bewertet werden.
In der Europäischen Union wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die UVP-Richtlinie verankert, die von den Mitgliedsstaaten der Union durch den Erlass eigener Bestimmungen über die UVP umgesetzt wurde, so in Österreich durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) und in der Bundesrepublik Deutschland durch das UVP-Gesetz vom 12.02.1990 mit Geltung ab 01.08.1990. Auch die Schweiz führte durch das Umweltschutzgesetz (USG)* und die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) die UVP ein.
Rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung (in Deutschland) ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es enthält eine Anlage 1 mit der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (z.B. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom ...), eine Anlage 2 mit den Prüfkriterien (damit sind die Schutzgüter, z.B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete gemeint), sowie eine Anlage 3 (Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme (SUP: Strategische Umweltprüfung)) mit den dazugehörigen Vorprüfungskriterien in Anlage 4.
Für Pläne (etwa Bebauungspläne) und Programme existiert in Deutschland (und den anderen Mitgliedstaaten der EU) seit 2004 ein an die UVP angelehntes Prüfungsverfahren, die Strategische Umweltprüfung SUP. Hier werden die Umweltauswirkungen von Planungswerken ermittelt und bewertet, um diese dann in die Planungsentscheidung einfließen zu lassen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich in mehr als 15 Jahren als zentrales umweltpolitisches Instrument in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten etabliert. Sie ist Standard-Prüfverfahren für ökologische Folgen umweltrelevanter Projekte, seit 2004 auch für Pläne und Programme. Obwohl es keine Statistiken oder empirisch belastbare Studien über die Anzahl durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfungen in Deutschland gibt, ist davon auszugehen, dass bislang mehrere tausend Verfahren durchgeführt wurden.
Wesentliches Verdienst der UVP-Pflicht ist die Einführung der Null-Variante als Option bei Planung und Projektierung, sowie der verbesserte Informationsfluss zu den Bürgerinnen und Bürgern.
Environmental impact assessment | Evaluación de impacto ambiental | Valutazione di impatto ambientale | Ocena oddziaływania na środowisko | Estudo de Impacto Ambiental | Miljökonsekvensbeskrivning | 环境影响评价
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