Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt USt-IdNr. in Deutschland oder UID in Österreich) ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Sie dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter. Es handelt sich bei der USt-IdNr. jedoch nicht um das Identifikationsmerkmal nach §139a-d der Abgabenordnung, welches z.Zt. noch nicht vergeben wird.
Beim Export in ein anderes Land der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), wenn der gewerbliche Abnehmer im Empfängerland eine Umsatzbesteuerung mit dem Steuersatz des Ziellandes vornimmt. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird unterstellt, wenn der Empfänger seine USt-IdNr. angibt. Durch dieses Bestimmungslandprinzip wird die Besteuerung in das Empfängerland verlagert.
Ob eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist, kann durch das MWSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission geprüft werden. Bei Zweifeln an der Gültigkeit einer Identifikationsnummer ist eine qualifizierte Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stellen, das die ID-Nummer und den Empfänger überprüft. Außerdem sind weitere formale Vorschriften bei Lieferung und Abholung zu beachten (Zusammenfassende Meldung), andernfalls wird die USt vom Finanzamt beim Lieferer nachverlangt.
Gesetzliche Grundlage ist in Deutschland § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG).
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"Umsatzsteuer-Identifikationsnummer".
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